hib-Meldung
311/2004
Stand: 15.12.2004
Wettbewerb schaffen und dennoch Investitionssicherheit wahren
15/3917) zu erörtern. Bereits vor
zwei Wochen hatten sich Sachverständige vor dem Ausschuss zu
der Novelle generell geäußert. Breiten Raum nahm erneut
die Frage der korrekten Kalkulation der Entgelte für die
Nutzung der Gasnetze in Anspruch. Für mehr Wettbewerb und
Transparenz plädierten insbesondere die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die
künftig auch den Gas- und Strommarkt regulieren soll, sowie
das Bundeskartellamt. Ziel sei es, die Verbraucherpreise zu senken.
Dagegen betonten die Vertreter der Netzbetreiber das Erfordernis,
zu einer Kalkulation zu gelangen, welche auch künftig die
erforderlichen Investitionen in die Netze ermöglicht und
dadurch auch die Versorgung sichert. Die Regulierungsbehörde
unterstrich, dass die vorgesehene Anreizregulierung zu einem
Rationalisierungsruck bei den Unternehmen führen werde.
Innerhalb eines Jahres müsse es möglich sein, ein solches
Anreizsystem sowohl für den Gas- als auch für den
Strommarkt zu entwickeln. Die Frage sei, ob es erforderlich ist,
eine Gesetzgebung oder den Erlass einer Verordnung
zwischenzuschalten, was zu einer Übergangsfrist von zwei
Jahren führen würde. Innerhalb eines Jahres wäre
eine Anreizregulierung möglich, wenn bereits in der jetzt
anstehenden Novelle ausreichend klare Vorgaben enthalten
wären. Das System der Anreizregulierung zielt darauf ab,
Anreize für eine Kostensenkung bei den Netzbetreibern zu
setzen, indem die Erlöse und Preise eines Unternehmens von den
Kosten entkoppelt werden. Auch der Präsident des
Bundeskartellamtes, Ulf Böge, plädierte für eine
rasche Anreizregulierung. Der Gesetzgeber sollte dafür nur
eine Ermächtigung vorsehen. Auch sei es nicht sinnvoll, feste
Sätze für die Eigenkapitalverzinsung von 7,8 Prozent auf
dem Gas- und 6,5 Prozent auf dem Stromsektor festzulegen. Eine
solche "Festschreibung von Wagniszinssätzen" sei
ungewöhnlich, wenn man ein Wettbewerbssystem etablieren wolle.
Damit stünde dieser Zinssatz auch für ineffiziente
Unternehmen zur Verfügung. Böge sprach sich dafür
aus, die Frage der Verzinsung der Regulierungsbehörde zu
überlassen. Nicht wettbewerbsförderlich wäre es, so
der Kartellamtspräsident, wenn ein so genanntes
Entry-Exit-Modell aus mehreren verschiedenen Teilnetzen mit Ein-
und Ausspeisungspunkten und "700 Entgelten" entstünde. Dies
würde zu einem intransparenten Markt führen. Der Wechsel
des Versorgers würde durch die vielen unterschiedlichen
Entgelte behindert, Transparenz wäre nicht gegeben. Der
Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW)
begründete den höheren Zinssatz mit dem höheren
Auslastungsrisiko im Vergleich zum Strom. Wichtig sei es, die
richtigen Investitionsanreize zu setzen. Die Zinssätze seien
die Basis, damit auch weiterhin Investitionen getätigt
würden. Deshalb müsse die richtige Methode gewählt
werden, damit der Investitionsbereitschaft nicht die Grundlage
entzogen werde.
Berlin: (hib/VOM) Wettbewerb und Transparenz auf dem Gasmarkt
herzustellen, gleichzeitig aber auch die Investitionsfähigkeit
und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sind
Ziele, die zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen
können. Dies ist am Mittwochnachmittag in einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft
und Arbeit deutlich geworden. Der Ausschuss hatte
Sachverständige eingeladen, um mit ihnen den Gesichtspunkt der
Gasnetzentgeltkalkulation im Rahmen der Novelle des
Energiewirtschaftsrechts (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_311/03