hib-Meldung
311/2004
Stand: 15.12.2004
Experte: Krankenkassen haben Ohnmachtsgrenzen erreicht
15/4228). Dieser sieht vor, das
Zahlungsverfahren im Risikostrukturausgleich im Falle von
Liquiditätsengpässen der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) auf den 18. Kalendertag des Monats zu
verlegen, um so die Durchführung des Verfahrens ohne
Inanspruchnahme der Bundesgarantie zu gewährleisten. Die
Krankenkassen sehen darin einen überflüssigen
"Verschiebebahnhof" von der Renten- zur Krankenversicherung, die zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gehe. Die BfA hingegen
sieht in der Maßnahme "ein geeignetes Mittel, um die Zahlung
der fälligen Beiträge zu gewährleisten". Auf Fragen
der CDU/CSU-Fraktion nach Liquiditätsengpässen bei den
Krankenkassen führte ein Vertreter der AOK aus, für die
AOK sei ein Liquiditätsengpass von insgesamt 1 Milliarde Euro
zu verzeichnen. Viele Kassen hätten ihren Kreditrahmen
überschritten und seien an "Ohnmachtsgrenzen" gestoßen.
Ob dies jedoch zwangsläufig Erhöhungen der
Beitragssätze bedeute, könne nicht beantwortet werden.
Einige Krankenkassen versuchten bereits, ihre Liquidität durch
"Vorgänge jenseits der Rechtsordnung" wiederzuerlangen. Auf
Nachfrage der SPD-Fraktion bestätigten Vertreter des Verbands
der Deutschen Rentenversicherungsträger und der BfA, dass es
möglich und notwendig sei, das Arbeitslosengeld II weiter zu
zahlen, wenn dessen Bezieher an Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation teilnimmt und Anspruch auf Übergangsgeld hat.
Da das Arbeitslosengeld II im voraus, das Übergangsgeld aber
rückwirkend gezahlt werde, bestehe sonst die Gefahr, "dass
Übergangsgeldberechtigte kurzzeitig ohne finanzielle Mittel
dastehen würden". Der zuständige
Rentenversicherungsträger solle die verauslagten Leistungen
dann in Form einer Pauschale erstatten. Der Entwurf des
Verwaltungsvereinfachungsgesetzes sieht auch vor, den Patienten die
Weiternutzung ihrer elektronischen Gesundheitskarte im Falle eines
Krankenkassenwechsels zu ermöglichen. Dazu äußerten
sich Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen jedoch
skeptisch. Eine solche Weiternutzung setze voraus, dass die
kassenspezifischen Informationen von der Karte entfernt werden
müssten. Dies würde deren Haltbarkeit einschränken -
eine Weiterverwendung sei daher aus technischen Gründen nicht
möglich. Generell begrüßten die Vertreter aller
Verbände jedoch die Bestrebungen der Bundesregierung, durch
das Verwaltungsvereinfachungsgesetz die Wirtschaftlichkeit der
Sozialversicherungsträger zu fördern und unnötige
Bürokratie abzubauen.
Berlin: (hib/SUK) Die geplante Änderung des
RSA-Zahlungsverfahrens führt zu erheblichen
Liquiditätsbelastungen der Krankenkassen. Das betonten in
einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung die Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen.
Grundlage war dabei der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_311/04