1993 - "Asylkompromiß"
Der Zustrom von immer mehr Asylbewerbern in die Bundesrepublik wird zunehmend zu einer finanziellen und gesellschaftlichen Belastung. Viele der Bewerber führt vor allem die desolate wirtschaftliche Lage im eigenen Land nach Deutschland. Durch eine großzügige Aufnahmepraxis nimmt die Bundesrepublik etwa zwei Drittel aller Asylbewerber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf. Damit ist 1993 auch für viele Abgeordnete der SPD und FDP, die bislang eine Einschränkung des Asylrechts ablehnten, eine Grenze erreicht.
Wie kann man jedoch das Asylrecht einschränken, ohne es auszuhöhlen? Mehr als achtzig Redner melden sich am 26. Mai 1993 zu Wort, weitere hundert geben ihre Reden zu Protokoll. Gleichzeitig fordern mehr als 10000 Demonstranten auf einem friedlichen Protestmarsch in Bonn die Beibehaltung des uneingeschränkten Asylrechts.
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Demonstration gegen die Grundgesetzänderung am 25. Mai 1993. Bild: Bundesbildstelle |
Nach langen Beratungen stimmen schließlich 521 Abgeordnete für die Annahme eines neuen Asylartikels in der Verfassung; 132 stimmen dagegen.
Nach dem neuen Grundgesetzartikel (Artikel 16a) kann sich auf das Asylrecht nicht mehr berufen, wer aus einem Land anreist, in dem die Grundfreiheiten und der Schutz vor politischer Verfolgung ausreichend gewährleistet sind. Dabei werden die entsprechenden Staaten per Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. Für den Fall, daß der Asylbewerber aus einem solchen Staat jedoch begründen kann, daß er dennoch politisch verfolgt wird, gelten Ausnahmeregelungen. Tatsächlich geht die Zahl der Asylbewerber nach der Grundgesetzänderung stark zurück.
Infopunkte: Weitere Informationen zum Themenkomplex Asyl seit 1994 finden sie in unserem Online-Archiv.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 13. Wahlperiode (1994-1998)