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235/1998
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F.D.P. FORDERT NOVELLIERUNG DES WOHNGELDGESETZES (ANTRAG)

Bonn: (hib) vb- "Trotz eines zur Zeit ausgeglichenen Mietwohnungsmarkts und teilweise sinkender Mieten droht das Wohngeld seine Funktion als zielgenaues, einkommensbezogenes Förderinstrument zu verlieren." Dies stellt die F.D.P. in einem Antrag (14/169) fest und will deshalb die Bundesregierung aufgefordert sehen, unverzüglich den Entwurf einer Leistungs- und Strukturnovelle des Wohngeldgesetzes vorzulegen. Dabei müßten vorhandene Defizite der geltenden Rechtslage beseitigt und die "soziale Treffsicherheit" des Wohngelds wieder hergestellt werden. "Die Höhe der Wohngeldleistung muß wieder stimmen", so die Liberalen. Die Abgeordneten plädieren deshalb dafür die Mietenobergrenzen und die Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen. Erforderlich sei ferner ein einheitliches Wohngeldrecht für ganz Deutschland. Die Oppositionsfraktion spricht sich außerdem dafür aus, eingesparte Gelder für den geringeren Aufwand beim Vollzug des Wohngeldgesetzes besser zugunsten der Leistungsempfänger einzusetzen. Auch müsse die angestrebte Novelle der gesellschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung tragen. So sei unter anderem die wohngeldrechtliche Behandlung eheähnlicher Lebensgemeinschaften zu überprüfen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823502
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