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318/2000
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Wirtschaft/Kleine Anfrage

VERGABERECHT BEI DER SANIERUNG DES BRANDENBURGER TORES BEACHTEN

Berlin: (hib/VOM) Die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten für das Brandenburger Tor steht Meldungen zufolge nicht im Einklang mit nationalem und europäischem Vergaberecht, stellt die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/4978) fest.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob die öffentliche Hand einem privaten Unternehmen oder einer privaten Stiftung das Bauherrenrecht ohne Ausschreibung uneingeschränkt übertragen kann, auch wenn das private Unternehmen das öffentliche Bauwerk während der gesamten Bauphase werbewirtschaftlich nutzen darf und durch diese Einnahmen das Bauvorhaben finanziert.

Die Regierung soll sagen, was sie tun will, um ein "offenkundiges Umgehen des öffentlichen Vergaberechts durch Länder und Kommunen" zu Lasten des Wettbewerbs und der Steuerzahler zu bekämpfen.

Gefragt wird auch, ob sich die Europäische Kommission mit der Vergabe der Sanierung am Brandenburger Tor befassen könnte.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031817
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