Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" legt Teilbericht zur "Biopatentierung" vor
Die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"
des Deutschen Bundestages hat als ein erstes Ergebnis ihrer
Beratungen einen Teilbericht zum Thema "Schutz des geistigen
Eigentums in der Biotechnologie" (Bundestags-Drucksache 14/5157)
vorgelegt. Die Kommission fasst darin die Ergebnisse ihrer
Beratungen über aktuelle und zukünftige Tendenzen der
Anwendung des Patentrechts auf biotechnologische Innovationen
zusammen, die derzeit im Zusammenhang mit den Vorarbeiten der
Umsetzung der Biopatentrichtlinie der Europäischen Union in
das deutsche Recht diskutiert werden.
Die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Margot von Renesse, MdB,
erklärt:
"Die gegenwärtigen Vorarbeiten zur Umsetzung der
europäischen Richtlinie zur Patentierung biotechnologischer
Erfindungen haben die Enquete-Kommission dazu veranlasst, die
Argumente von Befürwortern und Gegnern zu sammeln und zu
prüfen, damit sie zum Zeitpunkt der parlamentarischen
Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bereits
vorlie-gen.
Gemeinsame Überzeugung aller Kommissionsmitglieder ist es,
dass das System des Patentrechts, auf biotechnologische Erfindungen
angewendet, an seine Grenzen stößt und der
Weiterentwicklung im nationalen wie internationalen Rahmen bedarf.
Wie der jetzt erreichte Stand der Rechtsentwicklung zu bewerten
ist, wird von den Kommissionsmitgliedern unterschiedlich
eingeschätzt. Dies spiegelt sich darin wider, dass der
Stellungnahme der Mehrheit ein Votum der Minderheit beigefügt
ist."
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