Bundestagspräsident bedauert CDU-Entscheidung
Mit großem Bedauern hat Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse die Entscheidung des CDU-Präsidiums zur Kenntnis
genommen, sein Angebot auszuschlagen, die Berliner
Verwaltungsgerichtsentscheidung im Wege der Sprungrevision
überprüfen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht hatte am 31. Januar 2001 den Bescheid
über die Rückforderung von 41 Mio DM staatlicher
Parteienfinanzierung von der CDU aufgehoben. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wurde aber die
sofortige Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Thierse hatte der CDU diesen Weg angeboten, um das Thema aus dem
Bundestagswahlkampf 2002 herauszuhalten. Immerhin hatte der
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Aussicht gestellt,
dass der Fall dort bis Jahresende entschieden werden
könnte.
"Die CDU hat es nun selbst zu verantworten, wenn sich das Thema bis
ins Wahljahr hinzieht", äußerte der
Bundestagspräsident. "Ihre Entscheidung ist nicht wirklich
nachvollziehbar. Fast ein Jahr lang konnten alle
entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen werden. Es sind
ausschließlich Rechtsfragen offen, über die
sinnvollerweise gleich im Wege der Revision entschieden werden
könnte." Die Äußerung der CDU-Vorsitzenden Merkel,
er könne ganz auf Rechtsmittel verzichten, wies der
Bundestagspräsident zurück. Er habe die gesetzliche
Verpflichtung, auf die sorgfältige und
ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder zu
achten. Es liegt jetzt lediglich ein unterinstanzliches
Gerichtsurteil vor, das in juristischen Fachkreisen wie in der
medialen Öffentlichkeit, vor allem aber beim Rechtsbewusstsein
des Normalbürgers auf großes Unverständnis
gestoßen sei. Im übrigen habe bereits der ehemalige
Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein darauf hingewiesen, dass
ein derartiger Rechtsmittelverzicht gegenüber dem
Bundesrechnungshof nicht verantwortbar sei.