Hinweise zur Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 15. März 2001 für Bildberichterstatter
Für die Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am
Donnerstag, 15. März 2001, im Bundesministerium der Finanzen,
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin (Beginn 10.00 Uhr) steht
für Bildberichterstatter im Sitzungssaal nur ein begrenztes
Platzkontingent zur Verfügung. Für alle anderen
Medienvertreter berechtigt der Presseausweis des Deutschen
Bundestages zum Zugang zum Sitzungssaal.
Bildberichterstatter werden ausschließlich für den
Sitzungssaal um eine schriftliche Anmeldung per Fax bis Freitag,
den 9. März 2001 gebeten. (Fax Pressestelle: 227-36045, Tel:
227-32929 (Frau Weber). Die zugeteilten Einlasskarten können
ab Dienstag, den 13. März ab 14.00 Uhr in der Pressestelle des
Bundestages, Wilhelmstraße 65, 11011 Berlin abgeholt werden.
Für den Zugang zum Foyer wird lediglich der Presseausweis des
Deutschen Bundestages benötigt.
TV-Berichterstatter: Die Poolführung aus dem Vernehmungssaal
für TV-Anstalten und die Koordinierung der Stellflächen
für die Ü-Wagen übernimmt Phoenix. Das Signal kann
an der Splittbox des Ü-Wagens von Phoenix abgenommen werden.
Die Fernsehanstalten werden gebeten, sich bei Phoenix zu melden, um
ausreichende Anschlüsse an den Splittboxen sicherzustellen.
(Ansprechpartner Phoenix: Hans Jörg Jacobs, Tel: 2288 2712,
Fax: 2288-2719). Für die Statements im Foyer sind die
Anstalten eigenverantwortlich.
Fotografen: Für Fotografen besteht im Sitzungssaal ein
beschränktes Platzangebot. Eine vorherige Anmeldung ist
unbedingt erforderlich.
Redakteure ohne technische Ausrüstung erhalten nach
Maßgabe freier Sitzplätze mit einem Presseausweis des
Deutschen Bundestages Zugang zum Sitzungssaal.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des
Deutschen Bundestages unter 227-32924 und 227-32929 gerne zur
Verfügung.
Achtung: Während der Zeugenvernehmung
sind Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet.