Petitionsausschuss mit hohem Stellenwert im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erhält heute aus
der Hand der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestags, Heidemarie Lüth (PDS), den Tätigkeitsbericht
des Petitionsausschusses für das Jahr 2000. Die Übergabe
erfolgt gemeinsam mit je einem Vertreter der Fraktionen im
Reichstagsgebäude (13.45 Uhr, vor dem
Büro des Bundestagspräsidenten).
Anlässlich der Übergabe des Berichts erläutert
Heidemarie Lüth: "Beim Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages sind im Jahr 2000 20.666 neue Eingaben eingegangen.
Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme um 13 Prozent zu
verzeichnen." Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen
mit einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das
über 40 Prozent der Petitionen entfallen. Auch im Jahr 2000
habe das Petitionsrecht im politischen Bewusstsein der
Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Stellung eingenommen
und sei mehr denn je genutzt worden, um dringend zu lösende
Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der
einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der
beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das
Parlament und die Regierung heranzutragen, betonte Heidemarie
Lüth. Gerade deshalb sei der Ausschuss bestrebt, alle ihm zur
Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten für die
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, auch
wenn dies im Einzelfall beschwerlich sei. Die Arbeit des
Petitionsausschusses wirke zudem sowohl in die Fraktionen als auch
in den Deutschen Bundestag mit seinen zahlreichen Gremien. Das
zeige den Petenten, dass der Petitionsausschuss die richtige
Anlaufstelle für ihre Anliegen und Anregungen sei.
"Deutlich zugenommen hat das Interesse der Petentinnen und Petenten
an der Änderung von gesetzlichen Regelungen, indem 11.251
Bitten zur Gesetzgebung gegenüber 7.521 im Vorjahr eingegangen
seien," unterstrich die Ausschussvorsitzende und merkte an, dass
"die Petentinnen und Petenten den Petitionsausschuss verstärkt
ansprechen, da sie wissen, dass er sich mit den Anregungen intensiv
auseinandersetzt".
Auch wenn die Anzahl der Beschwerden über die Arbeit der
Behörden gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen
sei und 9.415 Eingaben betrage, bekräftige diese Zahl, dass
die Öffentliche Verwaltung in ihren Bemühungen nicht
nachlassen dürfe, nicht nur effizienter zu werden, sondern
auch zu mehr Bürgernähe zu gelangen.
1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer
Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den
Petitionsausschuss im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch
eingereichten Unterschriften betrug 170.532. Auch eine Vielzahl an
Massenpetitionen, das sind Eingaben mit demselben Anliegen, deren
Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, erreichten den
Petitionsausschuss im Berichtsjahr. Bei diesen Petitionen
dominier-ten die Themenbereiche Verkehr, Kindergeld,
Parteiengesetz, Psychotherapeutengesetz und Entschädigung von
NS-Zwangsarbeitern.
Sehr unterschiedlich ist die Zahl der Petitionen, die aus den
einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet
wurde. Die Spanne reicht, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet
auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, vom Saarland mit
102 bis Brandenburg mit 797 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern könne der Statistik entnommen
werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und
über 32 Prozent von Frauen eingereicht würden, teilte die
Ausschussvorsitzende mit.
Zu jeder Petition werde die Bundesregierung um Stellungnahme
gebeten. Zwölfmal habe der Ausschuss im Berichtszeitraum in
besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des
Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch gemacht.
"Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung bemüht
ist, ihr gebotene Mittel und Möglichkeiten wahrzunehmen, um
den ihr zur Berücksichtigung oder Erwägung
überwiesenen Petitionen nachzukommen", sagte Heidemarie
Lüth und verwies auf eine diesbezüglich neu in den
Bericht aufgenommene Übersicht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/5882 erschienen und kann
unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch
in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und
unter http://www.bundestag.de zu finden.
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