Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
24.09.2001 11.00 Uhr - 14.00 Uhr |
Berlin, Hotel Maritim, Friedrichstr. 151, Saal 1A |
Tagesordnung
Öffentliche Anhörung
Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- Drucksache 14/5969 -
Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 14/5969)
Fragenkatalog
Abschnitt I (Gas)
1. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die bekannten Parameter eines
freien Leistungswettbewerbs (insb. Preisentwicklung,
Lieferantenwechsel, Markteintrittsbarrieren,
Marktaustrittsbarrieren, Entwicklung von neuen Produkten, Auftreten
neuer Player, Entwicklung der Anzahl selbständiger
Marktteilnehmer, Marktanteilsentwicklung) die Entwicklung des
freien Leistungswettbewerbs im deutschen Gasmarkt?
2. Wie wird seit Inkrafttreten der EU-Gasrichtlinie die Entwicklung
in den anderen EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf Preisentwicklung,
auf die Entwicklung von Transportwettbewerb, auf das Auftreten
neuer Player im Markt, auf Marktöffnung und auf zugelassene
Kunden beurteilt?
3. Ausgangspunkt für die Zulassung zweier Netzzugangsmodelle
in der Gasrichtlinie war, dass der verhandelte und der regulierte
Netzzugang zu gleichwertigen Wettbewerbsergebnissen führen
sollen. Ist derzeit bereits erkennbar, dass ein Modell dem anderen
eindeutig überlegen ist?
4. Im Gesetzentwurf wird der verhandelte Netzzugang
festgeschrieben. Welche Rechtsansprüche sind damit verbunden?
Wie sind Ihre Erfahrungen hinsichtlich des § 7 EnWG ?
(Netzzugangsalternativen)
5. Wird die Verbändevereinbarung Gas (VV Gas) von den
Netzbetreibern konsequent angewendet? Wie lange dauert
durchschnittlich die Verhandlung und Abwicklung eines Netzzugangs
und wie würden Sie das Verfahren beschreiben?
6. Waren Ihre Mitgliedsunternehmen missbräuchlichem Verhalten
der Netzbetreiber ausgesetzt oder haben Sie Kenntnis von solchen
Fällen? Haben Sie beispielsweise Kenntnis von Fällen, in
denen wettbewerbsrelevante Informationen aus Netzzugangsanfragen an
Handels- oder Vertriebsabteilungen des integrierten Versorgers
weitergegeben wurden? Besteht der begründete Verdacht, dass in
integrierten Unternehmen Quersubventionierungen stattfinden?
7. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält einige
Verordnungsermächtigungen, die eine Regulierung
ermöglichen, obwohl in § 6a Abs. 1 das System des
verhandelten Netzzugangs gewählt wird. Ist dies ein
Widerspruch?
8. Wie wird nach In-Kraft-Treten von EnWG und Anwendung der
Verbändevereinbarung Gas die Preisentwicklung auf dem
deutschen Markt beurteilt?
9. Welche Preiseffekte werden angesichts der langfristigen
Lieferverträge auf take-or-pay-Basis erwartet und welche
Marktteilnehmer betreffen derartige Verträge?
10. Welche Auswirkungen wird die Novelle auf die Preisgleitklausel
haben?
11. Welche Überschuss-Gasmengen sind derzeit auf dem
europäischen und deutschen Gasmarkt verfügbar und welche
Entwicklung ist hier kurz- und mittelfristig zu erwarten?
12. Welche Rolle sollte Ihrer Meinung nach der Neubau von
Gasleitungen im Vergleich zur Durchleitung spielen, um effektiven
und effizienten Wettbewerb auf dem Gasmarkt herzustellen? Ist der
Gasleitungsneubau als Wettbewerbsparameter in den vorgesehenen
gesetzlichen Regelungen und der VV Gas ausreichend
berücksichtigt?
13. Welche Entwicklung ist für den Gas-Import-Mix mittel- und
langfristig zu erwarten?
14. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem
Liberalisierungsprozess für die Beschäftigung in der
Gasbranche und die Einnahmesituation der kommunalen Unternehmen und
der Kommunen?
15. Reichen die bisher in der Novelle des EnWG vorgesehenen
Bestimmungen aus, um intensiven Wettbewerb zu etablieren oder ist
es dafür notwendig, die zeitnahe Durchsetzung von
Netzzugangsansprüchen auch im Eilverfahren (einstweilige
Verfügung) im Gesetz zu verankern?
16. Wie ist das Verhältnis zwischen der vorgesehenen
Verordnungsermächtigung zum Speicherzugang, der entsprechenden
Ablehnung in der Stellungnahme des Bundesrates sowie den Regelungen
im Nachtrag zur Verbändevereinbarung Erdgas zu
beurteilen?
17. Ist die Struktur der Durchleitungsverfahren und -entgelte im
Vergleich mit den Regelungen in anderen europäischen Staaten
geeignet, einen effektiven und effizienten Wettbewerb
sicherzustellen?
18. Welche organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen
Mindestvoraussetzungen müssen im Hinblick auf integrierte
Gasversorgungsunternehmen gegeben sein, um diskriminierungsfreien
Netzzugang Dritter zu gewähren, Quersubventionierungen und
Wettbewerbsverzerrungen zwischen Netzbetrieb und Handel zu
unterbinden, sowie eine wirksame Interessenstrennung
sicherzustellen?
19. Reicht der bisherige Umsetzungsgrad des von der EU-Richtlinie
vorgegebenen "Unbundling" aus, um Quersubventionierungen und
Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen oder halten Sie
weitere Unbundling-Anforderungen bis hin zu einer völligen
rechtlichen und unternehmerischen Trennung für
erforderlich?
20. Geht die vorgesehene Trennung der Gashandels- und
-vertriebsaktivitäten von den übrigen Aktivitäten im
Rahmen der internen Buchführung über die Regelung der
EU-Gasrichtlinie und die entsprechende Umsetzung der
Stromrichtlinie hinaus und wie ist dies zu bewerten?
21. Ist bei weitergehenden rechtlichen Unbundling-Anforderungen
eine Unterscheidung zwischen Netzbetreibern auf Ferngas- bzw.
Übertragungsnetzebene einerseits und Verteilnetzbetreibern
andererseits angesichts der Vielzahl kleiner und mittlerer
Verteilunternehmen in Deutschland zweckmäßig bzw.
rechtlich notwendig?
22. Ist die Versorgungssicherheit mit den vorliegenden gesetzlichen
Regelwerken und privatwirtschaftlichen Vereinbarungen
sichergestellt?
23. Sind die Verfahren vor den Kartellbehörden und Gerichten
geeignet, um in Streitfällen des Netzzugangs und der
Netznutzung zeitnah effektiven Rechtsschutz zu erhalten? In welchem
Verhältnis stehen finanzieller und zeitlicher Aufwand für
die Durchsetzung des Netzzugangsanspruches zu Liefermengen und
-zeiträumen?
24. Ist eine ex ante Kontrolle der Netzzugangs- und
-nutzungsbedingungen erforderlich und wenn ja, wie sollte diese
ausgestaltet werden?
25. Ist es mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar, dass ein
Haushaltskunde trotz Zahlung an den Hauseigentümer von
Gaslieferungen ausgeschlossen wird, wenn dieser die Zahlungen
gegenüber dem Gaslieferanten schuldig bleibt ? Wenn ja, welche
Abhilfe bietet unter diesen Umständen die freie Wahl des
Versorgers ?
26. Ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verfahren zur
Prüfung der Verweigerungsberechtigung geeignet, zu
kurzfristigen Entscheidungen zu gelangen? Benachteiligen diese
Vorschriften die netzzugangsbegehrenden Unternehmen?
27. Welche Instanz ist für die Prüfung der
Verweigerungsberechtigung am geeignetesten und sollte daher
zuständig sein?
28. Könnte die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde
für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt sorgen und wenn
ja, welche Bereiche des Marktes müssten reguliert werden und
wie müsste eine solche Behörde strukturiert sein?
29. Wie ist die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene
Veröffentlichungspflicht von Angaben über verfügbare
Kapazitäten und absehbare Engpässe auf Anfrage zu
beurteilen, die in der Stellungnahme des Bundesrates abgelehnt
wurde?
30. Der EnWG-Entwurf sieht für den Netzzugang für
Gasspeicher vor, dass dieser nur zu gewähren ist, soweit
dieser in technischer Hinsicht für einen wirksamen Netzzugang
erforderlich ist. Halten Sie diese Regelung in
technisch-wirtschaftlicher Hinsicht für ausreichend, um einen
umfassenden und chancengleichen Netzzugang und Erdgashandel zu
gewährleisten und inwieweit ist der Zugang zu Speicheranlagen
einschließlich saisonaler Speicher für den wirksamen
Gas-zu-Gas-Wettbewerb von Bedeutung?
31. Der Gesetzentwurf konzentriert die Zuständigkeit für
die Beurteilung der Zumutbarkeit des Netzzuganges für den
Gasbereich beim Bundeswirtschaftsministerium. Wie beurteilen Sie
die geplante Regelung im Hinblick auf die Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern beim Vollzug von
Bundesgesetzen?
32. Zur im Gesetzentwurf vorgesehenen Rollenverteilung zwischen
Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskartellamt: Welche Folgen
könnte diese Regelung für den Ablauf von
Netzzugangsverfahren haben? Wie gestalten sich die
Rechtsschutzmöglichkeiten für Netzzugangspetenten?
33. Ist Ihrer Meining nach sichergestellt, dass der Wettbewerb
nicht durch Einflußnahme auf die Abnehmerseite (Kunden)
unterwandert wird? Besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf dem
Gasmarkt durch finanzielle Beteiligungen, beispielsweise an
Stadtwerken, erschwert wird?
Abschnitt II (Biogas)
1. Stellt die Aufnahme von Gas aus erneuerbaren Energien (Biogas)
in das Energiewirtschaftsgesetz die Nichtdiskriminierung dieses
Energieträgers sicher und besteht darüber hinaus eine
Notwendigkeit gesetzlicher Einspeisungs- und
Vergütungsregelungen analog dem Erneuerbaren Energien Gesetz,
um die Potentiale dieser einheimischen Energiequelle angemessen zu
erschließen?
2. Wie hoch ist das trechnisch- bzw. das wirtschaftlich-gewinnbare
Potential von Biogas ?
3. Welche energetische Wertigkeit besitzt Biogas bei
Direkteinspeisung ins Gasnetz gegenüber seiner Verstromung und
Einspeisung ins Stromnetz ?
4. Welche Rolle kann Biogas als heimische Primärenergie
hinsichtlich der Versorgungssicherheit spielen ?
Abschnitt III (Strommarkt)
1. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf die bekannten Parameter eines
freien Leistungswettbewerbs (insb. Preisentwicklung,
Lieferantenwechsel, Markteintrittsbarrieren,
Marktaustrittsbarrieren, Entwicklung von neuen Produkten, Auftreten
neuer Player, Entwicklung der Anzahl selbständiger
Marktteilnehmer, Marktanteilsentwicklung) die Entwicklung des
freien Leistungswettbewerbs im deutschen Strommarkt?
2. Ist Ihrer Meinung nach sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht
durch Einflussnahme auf die Abnehmerseite (Kunden) unterwandert
wird? Besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt
durch finanzielle Beteiligungen, beispielsweise an Stadtwerken,
erschwert wird?
3. Wie hat sich die Marktstruktur am deutschen Strommarkt
entwickelt? Wie haben sich im Vergleich dazu die Marktstrukturen in
anderen Ländern entwickelt? Gibt es bereits Untersuchungen,
die Auskunft geben über die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten
mit den dortigen Netzzugangssystemen? Wenn ja, wie sehen diese
Erfahrungen aus?
4. Welche neuen Wettbewerber, auch ausländische Anbieter, gibt
es am deutschen Strommarkt? Auf welchen Wertschöpfungsstufen
agieren sie? Wie ist die Entwicklung in den anderen
Strommärkten in der EU?
5. Wie wird die unterschiedliche Öffnung der nationalen
Strommärkte in der EU im Hinblick auf die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter beurteilt und ist die
Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter in Deutschland
bzw. auf den anderen Märkten in der EU
gewährleistet?
6. Haben sich am Markt neue Produkte und Dienstleistungen
herausgebildet? Wie bewerten Sie die Entwicklung der
Strombörsen bzw. der an ihnen agierenden Händler?
7. Wie hat sich der Stromhandel zwischen den Mitgliedstaaten der EU
entwickelt? Was sind die wesentlichen Determinanten von Angebot und
Nachfrage im grenzüberschreitenden Stromhandel? Ist erkennbar,
dass sich diese Einflussfaktoren unter den Bedingungen der
zunehmenden Marktöffnung verändern werden?
8. Sind die bestehenden bzw. vorgeschlagenen Regelungen zur
Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen (Unbundling)
geeignet, um eine Transparenz bei der Ermittlung
diskriminierungsfreier Netzzugangstarife zu gewährleisten und
reichen sie aus, um Quersubventionierungen und
Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen? Haben die EVU die
Möglichkeit, nicht eindeutig abgrenzbare Kostenpositionen und
"overhead-Kosten" überproportional den Netzkosten zuzurechnen
und wenn ja, wie kann dies unterbunden werden?
9. Wird die Regelung im § 9 EnWG für ausreichend
gehalten, um die vom Gesetzgeber nach dem EEG und dem KWKG (in spe)
erwünschte kostenrichtige Belastung der Tarifkunden (derzeit
ca. noch 2/3 der Haushaltskunden) sicherzustellen ? Ist die
Energiepreisaufsicht (nach § 11 EnWG) gehalten und in der
Lage, im Rahmen der Tarifgenehmigung die Gebühren der
Netzbenutzungen zu überwachen ?
10. Welche Auswirkungen haben die vorgeschlagenen Regelungen zur
Reziprozitätsklausel auf die "Börsenfähigkeit" des
Gutes "Strom" in Deutschland?
11. Von verschiedenen Marktteilnehmern werden
Netzzugangshindernisse in Deutschland beklagt. Wie bewerten Sie
diese Hindernisse? Welches sind Ihrer Auffassung nach die Ursachen
dieser Hindernisse?
12. Wie bewerten Sie die Höhe der deutschen
Netznutzungsentgelte im internationalen Vergleich, vor allem mit
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union? Welche
Unterschiede im Berechnungsverfahren sind für diese Bewertung
zu berücksichtigen?
13. Einige Mitgliedstaaten setzen auf die Einrichtung eines
Poolsystems und eines Independent System Operators. Was waren die
Gründe eine derartige Entscheidung? Wie beurteilen Sie diese
Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf ihre
Wettbewerbsergebnisse?
14. Könnte die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde
für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt sorgen und
wenn ja, welche Bereiche des Marktes müssten reguliert werden
und wie müsste eine solche Behörde strukturiert
sein?
15. Welche Erfahrungen gibt es in anderen Mitgliedstaaten im
Hinblick auf die Festlegung von Tarifen und Netzzugangsbedingungen
mit der jeweiligen Regulierungsbehörde für den Strom-
bzw. Gasmarkt? Inwiefern kommen diese Behörden ihrer
Aufsichtsfunktion über den Energiemarkt nach? Welche Aufgaben
haben sie erhalten? Wie hat sich die Regelungsdichte
entwickelt?
16. Welche Differenzierungen sind zwischen Allgemeinversorgung und
Wettbewerbsversorgung zu treffen?
17. Wie ist die auf Grundlage der Verbändevereinbarungen Strom
hergestellte Gebühren- und Kostentransparenz zu
beurteilen?
18. Sind die Verfahren vor den Kartellbehörden und Gerichten
geeignet, um in Streitfällen des Netzzugangs und der
Netznutzung zeitnah effektiven Rechtsschutz zu erhalten?
19. Findet die in der Verbändevereinbarung sichergestellte
Netzentlastung (für erneuerbare Energien und
Kraft-Wärme-Kopplung) vereinbarungsgemäß Anwendung,
werden die vermiedenen Netznutzungskosten an dezentrale Einspeiser
weitergereicht und wie ist in diesem Zusammenhang die BET-Studie
zur Kostenwälzung der Erneuerbaren Energien Gesetzes und des
Kraft-Wärme-Kopplungs-Soforthilfegesetzes zu beurteilen?
Inwiefern werden Regelungen für den Reservestrombezug zu
ungunsten dezentraler Betreiber ausgelegt? Würde eine
verbindliche Netzzugangsverordnung an diesem Punkt Rechtssicherheit
schaffen?
20. Woran scheitert bisher die Option, bei der Erschließung
von Nahwärmepotentialen mit KWK stromseitig ein dem
Niederspannungsnetz vorgelagertes Netz zu bilden und selber nicht
abdeckbaren Strombedarf per Lastprofil mit dem Betreiber des
Niederspannungsnetzes abzurechnen?
21. Inwiefern ist in der Praxis der Verbändevereinbarung Strom
in Verbindung mit dem geltenden Energiewirtschaftsgesetz geeignet,
den Marktzugang für neue Akteure (Produzenten und
Händler) und den Verbraucherschutz für Kunden mit
ausreichender Rechtssicherheit zu gewährleisten?
22. Welche Erfahrungen wurden bislang hinsichtlich der Sicherung
von Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und
Preisgünstigkeit mit Artikel 4, § 3 des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
(Braunkohlen-Schutzklausel) gemacht? Welche Auswirkungen hat die
Braunkohlenschutzklausel auf den Wettbewerb und ist diese Regelung
noch notwendig?
23. Erfordert die Anlage zum Entwurf eines Gesetzes zur geordneten
Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von
Elektrizität (Reststrommengen) eine dem Artikel 4, § 3
(Braunkohlen-Schutzklausel) vergleichbare gesetzliche
Verankerung?
24. Ist die Kartellaufsicht mit dem Instrument der ex-post
Missbrauchskontrolle in der Lage, die Neutralität des
Stromnetzes zu garantieren oder bedarf es zur Investitions- und
Rechtssicherheit für Wettbewerber einer ex-ante Kontrolle der
Netzzugangs- und -nutzungsbedingungen? Wenn ja, wie sollte diese
ausgestaltet werden?
25. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dem
Bundeskartellamt sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie für die Energieaufsicht zur
Verfügung?
26. Wieviele Verfahren wurden bei den Kartellbehörden seit der
Liberalisierung anhängig und wieviele davon wurden
abgeschlossen?
27. Wie ist die Forderung nach einer Ermächtigung zur
sofortigen Vollziehbarkeit von Kartellverfügungen bei
missbräuchlichen Netzzugangsverweigerungen und
missbräuchlichen überhöhten Netzentgelten zu
beurteilen und was spricht gegen eine Beweislastumkehr?
28. Wie ist die Einführung einer Wettbewerbsinstanz zur
Überwachung der Marktöffnung in Deutschland oder andere
mögliche Maßnahmen des Gesetzgebers (Netz-Verordnung) zu
beurteilen? Würde eine Netzzugangsverordnung die
Wettbewerbssituation im deutschen Energiemarkt verbessern?
29. Welche Hindernisse bestehen für Haushaltskunden, den
Stromanbieter zu wechseln und wodurch könnten diese beseitigt
werden?
30. Ist es mit der derzeitigen Rechtslage vereinbar, dass ein
Haushaltskunde trotz Zahlung an den Hauseigentümer von
Stromlieferungen ausgeschlossen wird, wenn dieser die Zahlungen an
den Stromlieferanten schuldig bleibt ? Wenn ja, welche Abhilfe
bietet unter diesen Umständen die freie Wahl des Versorgers
?
31. Die Netzzugangsregelung in § 6 Abs. 1, 6 a Abs. 1 EnWG-E
spricht davon, dass Unternehmen Netzzugang zu gewähren ist.
Auf welcher rechtlichen Grundlage können Privatpersonen bzw.
Haushaltskunden gegenwärtig einen Anspruch auf Belieferung
durch einen neuen Lieferanten gerichtlich bzw.
außergerichtlich geltend machen? Sehen Sie diesbezüglich
rechtlich einen Änderungsbedarf?
Abschnitt IV (Grenzüberschreitender Handel von Strom und
Gas)
1. Über die Reziprozitätsklausel in Artikel 2; § 2
Abs. 1 und 2 des Gesetzentwurfs soll Chancengleichheit der
Strom-/Gaslieferanten bei unterschiedlicher Marktöffnung in
den einzelnen Mitgliedstaaten der EU gewahrt werden.
a. Welche praktischen Erfahrungen sind bei Anwendung der
Reziprozitätsklausel bislang im Zusammenhang mit der
Liberalisierung des Binnenmarktes für Energie gemacht
worden?
b. Hat sie die ihr zugedachte Zielsetzung erfüllt oder haben
sich Mechanismen herausgebildet, die die Wirksamkeit der
Reziprozitätsklausel schmälern?
c. Welche Auswirkungen hat die Reziprozitätsklausel
hinsichtlich der Strombezugsmöglichkeiten der Stromverbraucher
bzw. insgesamt für den Wettbewerb?
d. Nützt die Reziprozitätsklausel dem Ziel, den
Binnenmarkt für Energie beschleunigt durch vollständige
Öffnung der Märkte für Strom und Erdgas in allen
Mitgliedstaaten für alle Verbraucher zu vollenden oder ist sie
diesem Ziel eher hinderlich?
2. Ist eine Rechtsverordnung, wie sie in Artikel 2, § 3 Abs. 3
des Gesetzentwurfes vorgesehen ist und die es ermöglicht, z.B.
den Import von Strom oder aus Gas aus Quellen zu verbieten, die
nicht den energiepolitischen Vorstellungen oder den Standards
(Umwelt, Sicherheit, Soziales usw.) des Importlandes entsprechen,
mit den internationalen Regeln des freien Warenverkehrs, dem
europäischen Recht und völkerrechtlichen Abkommen
vereinbar?
3. Ist die Prüfung bzw. Untersagung von Stromimporten durch
eine staatliche Behörde konform mit dem System des
verhandelten Netzzugangs?
4. Kann die Verordnungsermächtigung genutzt werden, um den
Import von "schmutzigem Strom" zu verhindern?
5. Halten Sie eine Reziprozitätsklausel für den
Gasbereich auch vor dem Hintergrund für sinnvoll, dass die
Bundesrepublik - ganz anders als in der
Elektrizitätswirtschaft - zu ca. 80 % von Gasimporten
abhängig ist?
6. Ist die Reziprozitätsregelung notwenig, um die deutsche
Energiewirtschaft in einer Übergangsphase vor Wetttbewerb aus
anderen Mitgliedstaaten der EU sowie aus Drittstaaten zu
schützen?
7. Ist es dem Importeur technisch/physikalisch möglich, bei
Gas- bzw. Strommengen, die er am Grenzübergabepunkt
übernimmt, nachzuweisen, aus welchem Ursprungsland diese
Mengen stammen?
8. Der Gesetzentwurf zum EnWG sieht hinsichtlich der
Interoperabilität der Netze in § 4 a gewisse
Mindestanforderungen vor. Sehen Sie die in dem Gesetzentwurf
enthaltenen Anforderungen für rechtlich und praktisch
ausreichend, um eine Interoperabilität der Netze
sicherzustellen?
9. Ist nach Ihrer Auffassung der Netzbetreiber oder der
Transportkunde für die Sicherstellung der
Interoperabilität der Netze verantwortlich? Sehen Sie die
Verpflichtung im EnWG als ausreichend konkret an?
10. Sehen Sie die Regelung des § 4 a EnWG-Entwurfs als
rechtlich eine ausreichende Umsetzung der
Erdgasbinnenmarktrichtlinie an?
11. Sehen Sie eine Reziprozitätsregelung grundsätzlich
als eine Gefahr für die Weiterentwicklung der VV Gas in
Richtung eines transaktionsunabhängigen Netzzugangsmodells
an?
12. Das zukünftige Preissystem für internationale
Übertragungen basiert auf einer Kompensation der
Übertragungsnetzbetreiber untereinander für die
Mitbenutzung fremder Netze durch Transite und Ringflüsse. Die
Europäische Kommission schlägt vor, die Höhe dieser
Kompensation nur an den Grenzkosten der Transite und
Ringflüsse zu orientieren und damit die anderen Netznutzungen
überdurchschnittlich zu belasten. Teilen Sie die Auffassung,
dass die eine solche Festlegung gegen den Grundsatz der
Diskriminierungsfreiheit im Europäischen Binnenmarkt
verstoßen würde? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, weshalb
nicht?
13. Unabhängig von der Höhe der Kompensation wird die
Frage diskutiert, ob von dem Preissystem für internationale
Übertragungen Signale ausgehen sollen, die eine
verursachungsgerecht Zuordnung der Kosten ermöglichen? Teilen
Sie die Auffassung, dass eine effiziente Marktstruktur nur mit
Hilfe solcher Signale möglich ist? Wenn ja, weshalb? Wenn
nein, weshalb nicht?
Abschnitt V (Weiterentwicklung des Binnenmarktes)
1. Wie beurteilen Sie die Pläne der Europäischen
Kommission, die EU-Energiemärkte bis 2005 vollständig
für den Wettbewerb zu öffnen?
2. Würde eine vollständige Vergemeinschaftung der
Energiepolitik die Erreichung des Ziels eines deregulierten und
liberalisierten europäischen Energiebinnenmarktes mit hoher
Wettbewerbsintensität erleichtern oder erschweren?
3. Besteht aus Sicht der Brüsseler Institutionen ein Junktim
zwischen beschleunigter Marktöffnung und stärkerer
Marktregulierung und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für
die deutsche Energiepolitik?
4. Wie ist der Vorschlag der Europäischen Kommission zur
obligatorischen Einrichtung einer unabhängigen
Regulierungsbehörde mit Blick auf das
Subsidiaritätsprinzip zu beurteilen?
5. Wie kann und sollte die Bundesrepublik sicherstellen, auch ohne
eine Regulierungsbehörde im Council of European Regulators
angemessen vertreten zu sein?
6. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, für
Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden eine rechtliche Trennung
des Netzbetriebes von Erzeugung, Vertrieb und Handel zwingend
vorzuschreiben. Teilen Sie die Auffassung, dass durch diese
Maßnahme der Wettbewerb gefördert würde? Wenn ja,
wie bewerten Sie die Ausnahme für Unternehmen mit weniger als
100.000 Kunden? Wenn nein, weshalb nicht?
7. Die Europäische Kommission fordert umfangreiche
Informationspflichten der Lieferanten gegenüber dem
Endverbraucher (Energieträgermix zur Herstellung des
gelieferten Stroms, Kosten je kWh für jeden
Energieträger, relativer Beitrag jedes Energieträgers zum
Treibhauseffekt). Wie wird dies im Hinblick auf seine Umsetzbarkeit
beurteilt?
8. Wie beurteilen Sie die Pläne der Bundesregierung
für
einen sogenannten "nationalen Energiesockel" im Hinblick auf das
Ziel eines deregulierten und liberalisierten europäischen
Energiebinnenmarktes mit hoher Wettbewerbsintensität?
9. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um
möglichst schnell, nachhaltig, effektiv und effizient einen
liberaliserten und deregulierten europäischen
Energiebinnenmarkt zu erreichen, auf dem freier Leistungswettbewerb
und ein "Level-Playing-Field" besteht?
Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 14/5969)
Liste der Sachverständigen
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) e.V.
Herr Dr. Christof Bauer
Haus der Deutschen Industrie
Breite Str. 29
10178 Berlin
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
Herr Dr. Eberhard Meller
Stresemannallee 23
60596 Frankfurt/Main
Verband der Industriellen Kraftwirtschaft (VIK)
Herr Dr. Alfred Richmann
Richard-Wagner-Str. 41
45128 Essen
Bundesverband der deutschen
Gas- und Wasserwirtschaft e.V.
Herr Präsident Dr. Manfred Scholle
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Herr Franz-Gerhard Hörnschemeyer
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Dr. Reinhard Klopfleisch
Referatsleiter Energiepolitik
beim Bundesvorstand VER.DI
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Herr Heiner Müller
Brohler Str. 13
50968 Köln
European Federation of Energy Traders (EFET)
German Task Force Gas (EFET-GTFG)
Herr Jörg Spicker
Amstelveenseweg 998
NL-1081 JS Amsterdam/Niederlande
Bundesverband der Energieabnehmer e. V. (VEA)
Herr Vorsitzenden Harald Wildhagen
Zeißstr. 72
30519 Hannover
Verband Freier Energiedienstleister e.V. (FEDV)
c/o ares energie AG
Herr Robert Busch
Aroser Allee 76-78
13407 Berlin
Initiative Pro Wettbewerb
c/o Best Energy
Herr Dr. Henning Borchers
Voltastr. 5
13355 Berlin
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV)
Frau Prof. Dr. Edda Müller
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin
Energiewirtschaftliches Institut Universität Köln
(EWI)
Herr Prof. Dr. Walter Schulz
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Institut für Energierecht
an der Universität zu Köln
Herr Dr. Bodo J. Herrmann
Nikolausplatz 5
50937 Köln
Kanzlei Becker, Büttner, Held
Herr Dr. Christian Theobald
Köpenicker Str. 9
10997 Berlin
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion IV (Wettbewerb)
Herr Michael Albers
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel/Belgien
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion XVII (Energie und Verkehr)
Herr Klaus Geil (Gas)
Herr Stefan Gewaltig (Strom)
Rue de la Loi, 200
B-1049 Brüssel/Belgien
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHT)
Herr Dr. Kurt Fleckenstein
Breite Str. 29
10178 Berlin
Verband der deutschen Verbundwirtschaft e.V. (VDV)
Herr Dr. Friedrich Kienle
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Frau
Kathrin Grote-Bittner
Vorsitzende Richterin der 1. Kammer für Handelssachen
LG Potsdam/Nebenstelle Lindenstraße 6
14467 Potsdam
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