Parlament befasst sich mit dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses
Heute wird am späten Nachmittag im Plenum des Deutschen
Bundestages unter Ziffer 9 der Tagesordnung der Bericht des
Petitionsausschusses "Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahr 2000" beraten.
Im Juni 2001 hatte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestags, Heidemarie Lüth, PDS, gemeinsam mit je
einem Vertreter der Fraktionen den Tätigkeitsbericht für
das Jahr 2000 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
übergeben. 20.666 neue Eingaben waren im Jahr 2000
eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme um 13
Prozent. Abschließend behandelt wurden 13.344 Petitionen mit
einem deutlichen Schwerpunkt im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, auf das
über 40 Prozent der Petitionen entfielen. Auch im Jahr 2000
hat das Petitionsrecht im politischen Bewusstsein der
Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Stellung eingenommen
und ist mehr denn je genutzt worden, um dringend zu lösende
Probleme, konkrete Missstände und Schwierigkeiten der
einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der
beschlossenen Gesetze über den Petitionsausschuss an das
Parlament und die Regierung heranzutragen. Deutlich zugenommen hat
das Interesse der Petentinnen und Petenten an der Änderung von
gesetzlichen Regelungen, indem 11.251 Bitten zur Gesetzgebung
gegenüber 7.521 im Vorjahr eingingen. Auch wenn die Anzahl der
Beschwerden über die Arbeit der Behörden gegenüber
dem Vorjahr leicht zurückging, bekräftigt die Anzahl von
9.415 Beschwerden, dass die öffentliche Verwaltung in ihren
Bemühungen nicht nachlassen darf, nicht nur effizienter zu
werden, sondern auch zu mehr Bürgernähe zu
gelangen.
1.074 Sammelpetitionen, das sind Petitionen, die mit einer
Unterschrif-tenliste eingereicht werden, erreichten den
Petitionsausschuss im Jahr 2000. Die Anzahl der hierdurch
eingereichten Unterschriften betrug 64.552.
Auch eine Vielzahl an Massenpetitionen, das sind Eingaben mit
demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen
übereinstimmt, erreichten den Petitionsausschuss im
Berichtsjahr. In den 170.532 Zuschriften dominier-ten die
Themenbereiche Verkehr, Kindergeld, Parteiengesetz,
Psychotherapeuten-gesetz und Entschädigung von
NS-Zwangsarbeitern.
Sehr unterschiedlich war die Zahl der Petitionen, die aus den
einzelnen Bundesländern an den Petitionsausschuss gerichtet
wurden. Die Spanne reichte, zur besseren Vergleichbarkeit gerechnet
auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, vom Saarland mit
102 bis Brandenburg mit 797 Petitionen.
Aufgegliedert nach Geschlechtern kann der Statistik entnommen
werden, dass über 58 Prozent der Eingaben von Männern und
über 32 Prozent von Frauen eingereicht wurden.
Zu jeder Petition wird die Bundesregierung um Stellungnahme
gebeten. Zwölfmal hat der Ausschuss im Berichtszeitraum in
besonderer Weise von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des
Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch
gemacht.
Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 14/5882
erschienen, in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de eingestellt und wird in
Kürze zusammen mit der Dokumentation der Plenardebatte in
einer Broschüre des Deutschen Bundestages aufgelegt.
Für Fragen steht in Berlin Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227
33845 E-Mail:
ewald.zimmermann@bundestag.de zur
Verfügung.
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