Rücksicht auf Kinder im Verkehr Ergebnisse der Anhörung der Kinderkommission "Kinder und Verkehr"
"Nicht Kinder sondern Erwachsene müssen sich
verkehrsgerecht verhalten, wenn die Straßen für unsere
Kinder sicherer werden sollen", fordert der Vorsitzende der
Kinderkommission, Klaus Haupt, MdB (FDP). "Die Anhörung hat
gezeigt, dass von Kindern in erster Linie kindgerechtes und nicht
verkehrsgerechtes Verhalten zu erwarten ist. Bis zum Alter von 8-10
Jahren ist von Kindern als Fußgänger und bis zum Alter
von 13-15 Jahren von Kindern als Radfahrer nur altersbedingt
eingeschränkt sicheres Verkehrsverhalten zu erwarten."
Zu der Thematik "Kinder und Verkehr" hat die Kinderkommission am
15. Oktober 2001 eine öffentliche Anhörung
durchgeführt und diese nun intensiv ausgewertet. Ergebnis ist,
dass von 1991 bis zum Jahr 2000 die Zahl der Unfälle mit
Kindern deutlich zurückgegangen ist. Es hat sich erwiesen,
dass verstärkte Unfallprävention Erfolge erzielt
hat.
Im Rahmen der Verkehrserziehung hat die Anhörung indes
gezeigt, dass bei Kindern durch Verkehrserziehung die kindliche
Entwicklung nicht beschleunigt werden kann. Die kindliche
Vorstellungswelt von Verkehr, in der z.B. das Auto mit seinen
Scheinwerfern das Kind "sieht" und deshalb nicht als Gefahr erkannt
wird, muss von Erwachsenen in ihr Handeln mit einbezogen werden.
Kinder sind erst ab den genannten Altersgrenzen in der Lage, im
Verkehr einigermaßen sicher selbständig zu
handeln.
Als weitere Ergebnisse aus der Anhörung hat die
Kinderkommission folgende zentrale Forderungen aufgestellt:
1. flächendeckende Aufklärung und Training von
Erwachsenen im Umgang mit kindlichen Verhaltensweisen im
Verkehr;
2. Bewegungsraum für Kinder außerhalb des
Straßenraums schaffen, um ihr Verhalten im Verkehr
konzentrierter und sicherer zu machen; die Nutzung des
Straßenraums als Raum zum Abreagieren kindlichen
Bewegungsdrangs birgt erhebliche Gefahren;
3. Intensivierung der Verkehrserziehung für Kinder besonders
in der Sekundarstufe;
4. Vereinfachung der Benutzung von Kinderrückhaltesystemen in
PKW;
5. Prüfung der Änderung der maßgeblichen
Vorschriften in dem Sinne, ob für den Transport von Kindern in
PKW die Nutzung von Kinderrückhaltesystemen ohne Ausnahme
verpflichtend vorgeschrieben werden kann;
6. Initiierung eines nationalen Alleingangs zur Abschaffung von
Frontschutzbügeln an Kraftfahrzeugen, da diese für Kinder
eine erhebliche Gefährdung darstellen;
7. Prüfung der Möglichkeiten, Defizite bei der
Ausstattung von Fahrrädern (Räder ohne Lichtanlagen etc.)
durch Kooperation mit dem Handel und durch die Verkehrserziehung
abzubauen;
8. Verbesserung der technischen Sicherheit von Kindern in
Flugzeugen durch Einführung von Kindersitzen.
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