Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Pofalla
Die Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Deutschen
Bundestages, Erika Simm, erklärt:
"Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Immunitätsangelegenheit des Bundestagsabgeordneten Ronald
Pofalla. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der
Bundestag und der zuständige Ausschuss keine fehlerhafte
Entscheidung getroffen haben, als im Mai 2000 Durchsuchungen und
Beschlagnahmungen im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens gegen den
Abgeordneten Ronald Pofalla drei Tage vor der Landtagswahl in NRW
genehmigt worden sind. Soweit das Gericht betont, dass auch heute
die Immunität ein vornehmlich dem Parlament als Ganzes
dienendes Recht darstellt, ist dieses eine für den Bundestag
wichtige Aussage. Dass der einzelne Abgeordnete einen Schutz vor
sachfremden, willkürlichen Motiven hat, ist auch in der
bisherigen Praxis des Ausschusses immer die Richtlinie der
Entscheidungen gewesen. Die Vorsitzende fühlt sich durch das
Gericht bestätigt und unterstreicht, dass laut
Bundesverfassungsgericht hier keine derartigen sachfremden,
willkürlichen Motive für den Ausschuss gegeben gewesen
sind. Erfreulich ist auch, dass die sowohl für die
Abgeordneten wie für die Strafverfolgungsorgane wichtige
generelle Genehmigung zur Ermittlung bei Straftaten, die der
Bundestag am Anfang einer Wahlperiode beschließt, nicht
beanstandet worden ist. Außerdem hat das Gericht
ausdrücklich klargestellt, daß Bundestagspräsident
Thierse keinerlei Rechtsverletzung gegenüber dem Abgeordneten
Pofalla begangen hat. Der Bundestagspräsident war weder
verpflichtet die Schreiben der Staatsanwaltschaft eigenständig
zu prüfen noch hatte er später auf eine Wiederherstellung
der Immunität zu drängen."
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