Öffentliche Anhörung zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des
Deutschen Bundestages hat beschlossen, am
20. Februar 2002 in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr
eine öffentliche Anhörung anlässlich des
Schlussberichts der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
über die vertieften Untersuchungen und Gutachten zum
Donauausbau Straubing – Vilshofen durchzuführen.
Die Anhörung unter Vorsitz von Eduard Oswald, MdB, findet in
der Katholischen Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115
Berlin statt. Die Liste der Sachverständigen ist
beigefügt; der Fragenkatalog ist im Internet
(www.bundestag.de) zu finden.
Interessenten, die an der Anhörung als ZUHÖRER teilnehmen
möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses
(Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030)
227 – 32426, Telefax: (030) 227 – 30017) bis zum 18.
Februar 2002 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der
räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die
angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung
gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses
eine Einlasskarte.
Liste der
Anhörungspersonen
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen am 20. Februar 2002
Schlussbericht der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
über die vertieften Untersuchungen und Gutachten zum
Donauausbau Straubing – Vilshofen
- Herr Klaus Wolz, Geschäftsführerin
Bundesverband der Selbständigen (BDS), Abt. Binnenschifffahrt
e. V.
August-Bier-Straße 18, 53129 Bonn
- Prof. Dr.-Ing. Obering. habil. Hans Helmut Bernhart
Universität Karlsruhe
Kaiserstraße 12, 76128 Karlsruhe
- Detlef Bütow, Geschäftsführer
Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH
Magdeburger Straße 58, 01067 Dresden
- Prof. Dr. Martin Wickel
Technische Universität Hamburg-Harburg,
Schwarzenbergstraße 95, 21071 Hamburg
- Prof. Dr. Georg Hermes
Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang
Goethe-Universität
Senckenberganlage 31, 60054 Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Bernd Lötsch
Vors. der österreichischen Donaukommission
Burgring 7, A-1014 Wien
- Prof. Dr. Hubert Weiger
Bund Naturschutz Bayern e. V.
Bauernfeindstraße 23, 90471 Nürnberg
- Direktor und Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte
Bundesanstalt für Wasserbau
Kußmaulstraße 17, 76187 Karlsruhe
- Univ. Prof. Dr.-Ing. Theodor Strobl
Technische Universität München, Ordinarius für
Lehrstuhl für Wasserbau und Wasserwirtschaft
Arcisstraße 21, 80333 München
- Prof. Dr. Peter Badura
Ludwig-Maximilian-Universität München
Rothenberg Süd 4, 82431 Kochel am See
- Dipl. Ing. Volker Renner
Versuchsanstalt für Binnenschiffbau e. V.,
Europäisches Entwicklungszentrum für Binnen- und
Küstenschifffahrt
Oststraße 77-77a, 47057 Duisburg
- Heinz Hofmann
BDB/MSG
Südliche Hafenstraße 15, 97080 Würzburg
- Horst Kleemeier
Ministerialrat, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Technologie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
- Dr. Wilhelm Doni
Hauseckenstraße 11, 90482 Nürnberg
- Dipl. Ing. Helmut Hiess
Ziviltechniker Gesellschaft Rosniak und Partner
Schlossgasse 11, A-1050 Wien
FRAGENKATALOG
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr,
Bau- und
Wohnungswesen am 20. Februar 2002
Schlussbericht der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
über die vertieften Untersuchungen und Gutachten zum
Donauausbau Straubing – Vilshofen
Ausschuss-Drucksache Nr. 667
I. Verkehrswirtschaftliche und verkehrliche Fragen
1. Welche Fahrrinnentiefe entspricht am ehesten den Erfordernissen
einer künftigen Binnenschifffahrt auf der Donau vor dem
Hintergrund der aktuellen Verkehrsprognosen und den zu erwartenden
technischen Entwicklungen im Binnenschiffbau?
2. Wie hoch ist derzeit der Anteil des Transitverkehrs auf der
Donau, der von Rotterdam bis Straubing und weiter fährt, und
die damit eine international dauerhafte Nutzungsmöglichkeit
brauchen? Welchen Anteil wird dieser Transitverkehr nach aktuellen
Prognosen zukünftig haben?
3. Welche konkreten Massengüter (z. B. Koks, Weizen, Holzmehl,
Schnittholz gebündelt, Benzine, Dünger lose, etc.)
benötigen mit den bestehenden Schiffen Fahrwassertiefen von
mehr als 2,50 Meter, bezogen auf eine Befahrbarkeit von 300 Tagen
im Jahr?
4. In welchen Donauanrainerstaaten sind zusätzlich
Ausbaumaßnahmen und in welchem Umfang notwendig?
5. Wie sind die verschiedenen Verkehrsträger im Bereich der
Bundeswasserstraße Main – Donau miteinander
verknüpft und welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie
hinsichtlich eines umweltfreundlicheren Gütertransports?
6. Ist es im Güterverkehr derzeit möglich, die Strecke
Rotterdam – Straubing (und weiter) unter vergleichbaren
Bedingungen (Kosten, Zeitfaktor etc.) per Bahn
zurückzulegen?
7. Welche dieser Transportsubstrate könnten bei einem Ausbau
der Donau über Fahrwassertiefen von 2,50 Meter hinaus
zusätzlich vom Lkw auf das Schiff verlagert werden?
8. Welche Kapazitätsreserven sind für den
Gütertransport auf der Schiene auf der Strecke Rotterdam
– Straubing (und weiter) grundsätzlich noch
vorhanden?
9. Gibt es Transportsubstrate, die sich bei einem Verzicht auf den
Ausbau der Donau mittelfristig vom Schiff auf den Lkw verlagern
würden und warum?
10. Welche Abladetiefen erfordern Stückgutverkehre (Container,
Roll on, Roll off) bei den derzeit möglichen
Durchfahrtshöhen der Brücken?
11. Welche Transportsubstrate stellen das Zukunftspotential der
Binnenschifffahrt auf der Rhein-Main-Donau-Wasserstraße dar
und welche Maßnahmen zur Gewinnung dieser Güter und zu
einer Verlagerung von der Straße auf das Schiff sind
dafür erforderlich?
12. Welche Ursachen hat die signifikant hohe Unfallrate im
Streckenabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen im Vergleich zu
anderen Streckenabschnitten der Donau und anderen
Wasserstraßen? Würde sich an dieser
Unfallhäufigkeit durch den Ausbau (Ausbauvarianten A bis D2)
des Streckenabschnittes etwas ändern? Lassen sich für
Schiffe bestimmter Reedereien oder Besatzungen aus bestimmten
Ländern besonders hohe Unfallhäufigkeiten
nachweisen?
13. Welche Möglichkeiten gibt es, bei den einzelnen Varianten
Unfälle mit gefährlichen Gütern, z. B.
Mineralöl, zu vermeiden und davon zu befürchtende
Umweltschäden zu verhindern?
14. Wie werden sich die Schiffshavarien bei den verschiedenen
Ausbau-Varianten entwickeln?
15. Wie bewerten Sie die Entwicklung des Schiffsverkehrs auf der
Donau seit der Eröffnung des RMD-Kanals?
16. Wie wirkt sich die schlechte Prognostizierbarkeit der
Schifffahrtsverhältnisse der Strecke Straubing –
Vilshofen auf die Binnenschifffahrt aus?
17. Welche Steigerung des Binnenschifffahrtstransportes auf der
Donau wird erwartet, wenn die Prognostizierbarkeit entscheidend
verbessert und die Engstellen beseitigt würden?
18. Nach den Feststellungen der „Vertieften Untersuchungen
zum Donauausbau“ hat sich das Verkehrsaufkommen auf dem
Streckenabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen seit der
Kanaleröffnung etwa verdoppelt: Wäre eine noch
größere Steigerung auch bei derzeitigem Ausbaustand
möglich?
19. Wie wirken sich die umfangreichen
Begegnungseinschränkungen auf die Binnenschifffahrt aus?
20. Welche Potentiale sehen Sie auf der Donau für den Einsatz
von kleineren Transportschiffen mit geringeren Abladetiefen und
Gelenkkopplungsverbänden im Vergleich zu
Viererschubverbänden, z. B. hinsichtlich
Umweltverträglichkeit (notwendige Ausbaumaßnahmen),
Flexibilität (Frachtarten und -mengen, Leer- und Umwegfahrten,
Umkopplungsvorgänge) sowie Anbindung ans Hinterland
(Produktionsstandorte, Umladungsmöglichkeiten, Infrastruktur
der Häfen, Gleisanschlüsse, etc.)?
21. Bedingen die verschiedenen Ausbauvarianten hinsichtlich
Intensität und Qualität unterschiedliche
Unterhaltungsmaßnahmen und sind diese in die
Nutzen-Kostenberechnung einbezogen?
22. Die Verlagerung größerer Anteile von Transporten auf
die Wasserstraße hängt in erster Linie von den Kosten
und der Zuverlässigkeit des Transportes ab.
- Kosten: Kann die Binnenschifffahrt im Vergleich zur Straße
und zur Bahn zu ähnlichen Kosten transportieren?
- Faktoren: Welche Faktoren bestimmen die Zuverlässigkeit des
Transportes auf der Wasserstraße? Sind diese mit den heutigen
Transportbedingungen kompatibel?
- Angenommen, beide Faktoren könnten durch die Komplettierung
des Ausbaus der Donau günstig gestaltet werden. Kann dann von
einer kurzfristigen Verlagerung von Anteilen ausgegangen werden
oder müssen erst noch durch Investitionen die entsprechenden
Kapazitäten in Form von Schiffen, Personal,
Hafeninfrastrukturen bzw. Management- und Logistiksystemen etc.
geschaffen werden?
- Welche Auswirkungen haben die verschiedenen Staustufenvarianten
auf das Bundesprojekt „Isarmündungsgebiet“ und wie
sind diese zu beurteilen?
23. Bringt ein flussbaulicher Ausbau des Donauabschnitts zwischen
Straubing und Vilshofen auf eine garantierte Fahrrinnentiefe von
ca. 2,50 m (RNW '97) und eine Fahrrinnenbreite von durchgehend ca.
65 m bis 70 m (einschließlich Isarmündung) unter
Berücksichtigung des jetzt und künftig auf diesem
Abschnitt anstehenden Transportaufkommens in etwa vergleichbare
Schifffahrtsverhältnisse wie am Mittelrhein, in der Wachau,
zwischen Wien und Bratislava sowie in der Slowakei und
Ungarn?
24. Zusatzfrage: Ist es richtig, dass am Mittelrhein die
garantierte Fahrrinnentiefe nur 1,90 m beträgt und auch bei
Einengung der Fahrrinnenbreite auf 70 m nur 2,10 m garantiert
werden können?
25. Welche Anteile der Transporte über die Ausbauabschnitte
der bayerischen Donau durchfahren auch einen der benachbarten (und
als fix anzusehenden) Streckenabschnitte der
Rhein-Main-Donau-Wasserstraße und welche Konsequenzen ergeben
sich daraus für sinnvolle Abladetiefen für die Donau?
Welcher Ausbaustandard auf der bayerischen Donau entspricht dem
Ausbaustandard dieser maßgeblichen Streckenabschnitte?
- die Wachau auf der österreichischen Donau mit einer
Fahrwassertiefe von 2,50 Meter bei RNW
- den Rhein zwischen St.Goar und Budenheim mit einer
Fahrwassertiefe von 1,90 Meter GIW
26. Welche Potentiale sehen Sie für ein an der Schifffahrt
orientiertes verbessertes Niedrigwassermanagement im Bereich der
Donau? Welche Potentiale entstehen durch eine intensivere Nutzung
verbesserter Navigationssysteme, eine schnellere Aktualisierung und
eine bessere Prognose der Wasserstände in Verbindung mit der
Implementierung des „River Information Services (RIS) on
European Waterways"? Welches Äquivalent an zusätzlicher
Abladetiefe könnte durch diese technologischen und
organisatorischen Möglichkeiten erzielt werden?
27. Sind entscheidende Verbesserungen für die
Binnenschifffahrt zu erwarten, wenn zwar die Abladetiefe wie bei
den Varianten A und C verbessert, die Fahrrinnenbreite aber so
bleibt, wie sie heute ist?
28. Trifft es zu, dass nach der am 4./ 5. September 2001
verabschiedeten "Rotterdamer Deklaration" für die
europäischen Hauptwasserwege eine Abladetiefe von 2,50 m an 60
% der Tage eines Jahres gefordert wird? Kann dieser Ausbaustandard
für die niederbayerische Donau durch flussbauliche
Maßnahmen ohne Staustufen verwirklicht werden?
29. Welche Verbesserung der Abladetiefe bei Niedrigwasser kann
durch ein Niedrigwassermanagement erreicht werden, bei dem
a) die Bewirtschaftung der Stauhaltungen im Oberlauf im Interesse
der Binnenschifffahrt optimiert wird und
b) ausgeschlossen wird, dass der Pumpbetrieb in Kelheim für
den Main-Donau-Kanal bei Niedrigwasser zu verstärkten
Abflussschwankungen führt?
30. Welcher Anteil der verbleibenden Transporte auf der bayerischen
Donau, die diese maßgeblichen Abschnitte nicht durchfahren,
hat Auslastungseinbußen durch Niedrigwasser?
31. In welchem Umfang sind die folgenden Faktoren dafür
maßgebend, dass Transporte von der Straße auf die
Wasserstraße verlagert werden können:
a) die Fahrrinnentiefe und die Fahrrinnenbreite
b) die freie Höhe (Brückenhöhe)
c) eine verbesserte Logistik (Schnittstellen Schiff/Bahn/Lkw und
Nutzung der elektronischen Möglichkeiten/ RIS-System?
32. Werden Möglichkeiten gesehen, mit dem Telematik-System
Argo, wie es bereits auf dem Rhein in einem Pilotversuch angewandt
wird, Verbesserungen für die Binnenschifffahrt auf der Donau
zwischen Straubing und Vilshofen zu erreichen?
33. Ist von einer Verkehrssteuerung im Abschnitt Straubing –
Vilshofen („Blockabfertigung“ in den Schleusen mit
Konvoibildung) eine Verbesserung der Binnenschifffahrttransporte zu
erwarten?
34. Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten bestehen
für die Ausbauvariante A?
35. Welche Optimierungsmöglichkeiten werden generell noch
für die einzelnen Varianten gesehen?
36. Welche Kennzahlen sind für die ökonomische Bewertung
sinnvoll?
II. Fragen zum Hochwasserschutz und zur Ökologie
1. Welche der untersuchten Ausbauvarianten ist am besten geeignet,
durch die gleichzeitig geplanten Schutzanlagen einen dauerhaften
Hochwasserschutz für die Donauanlieger in diesem
Streckenbereich sicherzustellen?
2. Entlang des Donauabschnitts zwischen Straubing und Vilshofen
gibt es fünf Naturschutzgebiete, zwei Landschaftsschutzgebiete
und sieben Naturdenkmale. Auch der Naturpark Bayerischer Wald
reicht in das Gebiet. Fast die gesamte Fläche ist als
FFH-Gebiet gemeldet.
a) Inwieweit ist ein Ausbau vor diesem Hintergrund
möglich?
b) Wie würden die Schutzgebiete durch einen potentiellen
Ausbau beeinflusst?
c) Wie würde die Funktion der Donau und ihrer Uferbereiche als
Migrationsachse für Pflanzen- und Tierarten durch einen Ausbau
(Varianten A bis D2) beeinflusst?
3. Welche Auswirkung würden die Ausbauvarianten A bis D 2 auf
Grundwasserstand und Grundwasserschwankung haben und welche
Konsequenzen hätte dies jeweils auf die angrenzenden
Auengebiete?
4. Laut „Schlussbericht der vertieften Untersuchungen zum
Donauausbau“ ist die Donau zwischen Straubing und Vilshofen
der bundesweit fischartenreichste Abschnitt eines Stromes der
Barbenregion.
a) Welche Auswirkungen werden für die Ausbauvarianten auf die
Fischfauna und das Makrozoobenthos prognostiziert?
b) Wie ist gerade anhand dieser Kriterien ein Ausbau hinsichtlich
des Ziels der Wasserrahmenrichtlinie, einen guten ökologischen
Gewässerzustand zu erreichen und zu erhalten, zu
bewerten?
5. In welchem Umfang wurden die negativen Auswirkungen von
Staustufen auf die Selbstreinigungskraft des Flusses, auf Grund-
und Trinkwasserreserven, auf Bodenfruchtbarkeit, Standsicherheit
der Gebäude und Erholungswert der Landschaft bei der Nutzen-
und Kostenrechnung im Rahmen der "Vertieften Untersuchungen"
berücksichtigt?
6. Kann die Erosionsgefahr im Donauabschnitt zwischen Straubing und
Vilshofen durch lokalen Kolkverbau sowie durch dynamische
Sohlstabilisierung (Geschiebezugabe mit einem Korndurchmesser bis
zu 2,5 cm) auch mittel- und langfristig beherrscht werden?
7. Um die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen unter
ökologischen Gesichtspunkten bewerten zu können, sind die
Schwankungen der Grundwasserflurabstände von herausragender
Bedeutung. Wurde im Rahmen der "Vertieften Untersuchungen" diesem
Faktum Rechnung getragen oder wurden die ökologischen
Auswirkungen der verschiedenen Planungsvarianten nur auf der Basis
mittlerer Grundwasserflurabstände untersucht?
8. Ist es richtig, dass bei der Bilanzierung der ökologischen
Auswirkungen ("Vertiefte Untersuchungen") hinsichtlich Variante A
keinerlei Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt wurden,
während für Variante C bereits geplante
Ausgleichsmaßnahmen wie der Schutz vor Einstau des
Naturschutzgebietes "Staatshaufen" miteinbezogen wurde?
9. Lässt sich der Plan eines deutlich über die
definierten Ausbauziele für paneuropäische
Wasserstraßen hinausreichenden Ausbaus der Donaustrecke
Straubing – Vilshofen mit den Zielen zur Erhaltung der
biologischen Vielfalt und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens
vereinbaren?
III. Rechtliche Fragen
1. Welche Rechtsqualität und welches Vertragsziel haben die
zwischen dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland
einerseits und dem Freistaat Bayern andererseits geschlossenen
Verträge über den Ausbau der Donau, insbesondere auch im
Hinblick auf den Ausbau der Strecke zwischen Straubing und
Vilshofen?
2. In welchem Umfang sind die geschlossenen Verträge noch
heute verbindlich?
3. Welche Verpflichtungen obliegen den Vertragsparteien auf der
Grundlage der geschlossenen Verträge, insbesondere im Hinblick
auf den Ausbaustandard? Schreiben die Verträge eine
Stausstufenlösung vor?
4. Welche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung und den
Vollzug der Verträge zum Donauausbau hat der Bundestag?
5. Welche rechtlichen Konsequenzen könnten entstehen, wenn der
Bundestag die Verträge zum Ausbau der Donau einseitig
aufkündigt bzw. eine „Kanalisierung“
ablehnt?
6. Können die Verträge zum Ausbau der Donau
überhaupt gekündigt werden?
7. Welche andere Anpassung der Verträge zum Ausbau der Donau
ist möglich, wenn diese Verträge nicht gekündigt
werden können?
8. Ergibt sich bei Auslegung der geschlossenen Verträge eine
Freistellung bzw. Nichtanwendung von den gesetzlichen Regelungen
für die Planung von Bundeswasserstraßen?
9. Welche verfahrensrechtlichen Vorgaben sind bei der Planung des
Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen zu beachten (ggf. zu
differenzieren nach den verschiedenen Ausbauvarianten)?
10. Welche europarechtlichen Vorgaben sind bei der Vorhabenplanung
zu beachten (ggf. auch vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben als
vorrangiges Projekt im Weissbuch der Europäischen Kommission
(„Die europäische Verkehrspolitik bis 2010“) vom
12. September 2001 und im Vorschlag der Kommission zur
Änderung der „gemeinschaftlichen Leitlinien für den
Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes“ vom 2.
Oktober 2001 (KOM(2001) 544 endgültig) bezeichnet ist?
11. Wäre das Vertragsziel der Verträge zum Donauausbau im
Lichte der Entwicklung des Naturschutzrechtes anzupassen?
12. Ist eine Bewertung der verschiedenen Ausbauvarianten anhand der
EU-Wasser-Rahmenrichtlinie vom Dezember 2000 erforderlich bzw. hat
diese bereits stattgefunden? Wenn ja, wie lauten die
Ergebnisse?
13. Vier bayerische Ministerien haben in einer gemeinsamen
Erklärung festgelegt, daß die Auswirkungen der
Ausbauvarianten auf ein bestehendes FFH-Gebiet erst im
Zulassungsverfahren und nicht bereits im Raumordnungsverfahren
geprüft werden soll. Ist diese Vorgehensweise rechtlich
zulässig?
IV. Allgemeine Fragen
1. Sind die durchgeführten Untersuchungen für eine
Variantenentscheidung ausreichend? Welche Aspekte wären ggf.
noch zu prüfen?
2. Sind die Ergebnisse so aufbereitet worden, das die
Entscheidungsträger eine gut fundierte Entscheidung treffen
können?
3. Inwieweit können die Ausbauvarianten an der Donau
Auswirkungen auf den Tourismus (Donauradweg, Ausflugsschifffahrt)
haben, der für die Region einen wichtigen Wirtschaftszweig
darstellt?
4. Wie wird die parallele Einleitung zweier oder mehrerer
Raumordnungsverfahren unter zeitlichen und sachlichen Aspekten
bewertet?
5. In welchem Zeitraum könnten die verschiedenen
Ausbauvarianten nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich
fertiggestellt werden? Ergeben sich für den
Fertigstellungszeitraum deutliche Unterschiede aus dem
Planungsverfahren und der Art der Bauausführung?
6. Welche der untersuchten Ausbauvarianten sollte unter den
Gesichtspunkten der Verkehrswirtschaft, des Hochwasserschutzes und
der Ökologie nach Ihrer Auffassung realisiert werden?
Fragen der AG Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
der FDP-Bundestagsfraktion
für die Anhörung zum Donauausbau am 20.02.2002
1. Wie bewerten Sie die im Abschlußgutachten der
Nutzen-Kostenberechnung für die Ausbauvarianten zugrunde
gelegte Transportmenge von 12,5 Mio. t für die Variante D2 im
Jahr 2015 und welchen Stellenwert haben diese
Kosten-Nutzen-Faktoren aus Ihrer Sicht?
2. Immer wieder ist zu lesen, dass die Variante C eine gute
Kompromisslösung darstellt, wie bewerten Sie diese
Auffassung?
3. Welche Folgerungen für den Ausbau ziehen Sie aus dem von
der EU-Kommission vorgelegten „Weißbuch zur
europäischen Verkehrs-Politik bis 2010“?
4. Angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten: Halten
Sie einen staugestützten Ausbau des Donau-Flaschenhalses
für mit dem geltenden EU-Umweltrecht für vereinbar,
insbesondere mit der Ausweisung als FFH-Gebiet?
5. Welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich
für die Ausbauvarianten mit längeren künftig
schifffahrtsfreien Donauabschnitten (Varianten C und D1/D2) und wie
sind diese Möglichkeiten zu bewerten?
20.223 Zeichen