Bundestagspräsident Thierse: CDU-Generalsekretär Meyer muss Kritik öffentlich zurücknehmen
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer aufgefordert, die
öffentlich erhobene Kritik an seinem Verhalten im Zusammenhang
mit Spenden an die Wuppertaler SPD zurückzunehmen. In einem
Brief an Laurenz Meyer heißt es:
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
der Rheinischen Post zu Folge, haben Sie mit Bezug auf die
Wuppertaler Vorgänge um Spenden an die dortige SPD - wieder
einmal - versucht, mich dem Verdacht der Befangenheit
auszusetzen.
Sie müssten das Parteiengesetz und die dem
Bundestagspräsidenten dort zugewiesene Aufgabe auf Grund ihrer
Aufgabenstellung innerhalb der CDU so gut kennen, dass Sie Ihre
Vorwürfe in der genannten Zeitung nur wider besseres Wissen
erhoben haben können. Schließlich hat die CDU sich
sowohl mit der kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Novellierung des Parteiengesetzes beschäftigt als auch selbst
mit der Aufklärung gesetzwidriger Spendenpraxis in den eigenen
Reihen zu tun.
Trotzdem kläre ich Sie darüber auf, dass ich keinerlei
Bringschuld gegenüber der Wuppertaler Staatsanwaltschaft habe,
die deshalb nicht auf irgendeine Information der mittelverwaltenden
Behörde nach dem Parteiengesetz "warten" kann - jedenfalls
nicht, wenn sie das Parteiengesetz kennt und verstanden hat.
Vielmehr hat die Bundestagsverwaltung schon im März die
Wuppertaler Staatsanwaltschaft um Amtshilfe ersucht, wobei bekannt
ist, dass dortige Erkenntnisse über Verstöße gegen
das Parteiengesetz erst nach Abschluss der Ermittlungen anderen
Stellen übermittelt werden können.
Da der Bundestagspräsident als mittelverwaltende Behörde
nach dem Parteiengesetz keine eigenen Ermittlungsbefugnisse hat,
ist er möglicherweise auf Erkenntnisse und Akten der
Staatsanwaltschaft in der Wuppertaler Spendenaffäre
angewiesen, die dortige Staatsanwaltschaft ist ihrerseits jedoch in
keiner Weise auf den Bundestagspräsidenten angewiesen. Sie hat
auch keine über allgemeine Rechtsauskünfte zum
Parteiengesetz hinausgehende Fragen an die Bundestagsverwaltung
gestellt. Vielleicht lassen Sie sich zudem durch juristische
Berater den Unterschied zwischen parteienrechtlichen und
strafrechtlichen Sanktionen erklären.
Es liegen also keinerlei Sachverhalte vor, die auch nur ansatzweise
die Kritik rechtfertigen könnten, die Sie gegenüber der
Rheinischen Post geäußert haben.
Ich muss Sie deshalb auffordern, diese Kritik öffentlich
zurückzunehmen!
Im übrigen ist es Ihnen in Ihrem parteitaktischen Eifer
entgangen, dass das Parteiengesetz mir nicht die Möglichkeit
eröffnet, die damit zusammenhängenden Verwaltungsakte an
andere zu delegieren. Ihr Vorschlag, einen der Vizepräsidenten
des Bundestages damit zu beauftragen ist von bestürzender
Ahnungslosigkeit.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Thierse
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