Bundestagspräsident Thierse: SPD muss wegen Kölner Spendenaffäre 492.997 € zahlen
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat heute Sanktionen
nach § 23 a
Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz gegen die SPD ausgesprochen.
Diese Entscheidung betrifft die vom SPD-Unterbezirk Köln in
den Jahren 1994 bis 1999 eingenommenen Spenden, die entgegen den
Vorschriften des Parteiengesetzes (§ 25 Abs. 2) nicht in den
jeweiligen Rechenschaftsberichten verzeichnet sind. Es handelt sich
um die bisher eindeutig ermittelte Summe von 482.110 DM. Der aus
der Verletzung der Veröffentlichungspflicht entstandene
Anspruchsverlust der SPD auf staatliche Mittel entspricht dem
Zweifachen dieser Summe, also 964.220 DM oder 492.997,85 €.
Dieser Betrag wird bei der Auszahlung der staatlichen Mittel
für das Jahr 2002 einbehalten.
Dieser Sachverhalt ist nach der von Wirtschaftsprüfern
attestierten Stellungnahme der SPD unstreitig. Die SPD hat
mitgeteilt, daß sie zu weiteren möglichen
Verstößen gegen das Parteiengesetz alsbald weitere
Aufklärungsergebnisse mitteilen wird. Das betrifft auch die
Spendenvorgänge in Wuppertal. Dabei sind auch Ergebnisse der
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einzubeziehen.
Sobald die entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wird der
Bundestagspräsident wie in vergleichbaren Fällen zuvor
die sich aus dem Gesetz ergebenden Konsequenzen ziehen.
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