Spendensanktion gegenüber CDU bestätigt
Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
erklärt der Präsident des Deutschen Bundestages Wolfgang
Thierse:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute einen Bescheid meiner
Behörde vom 29. November 2000 bestätigt, wonach die CDU
wegen eines Verstoßes gegen die Veröffentlichungspflicht
bei Parteispenden einen Verlust auf staatliche Mittel in Höhe
von 1,2 Mio DM (613.550 Euro) hinzunehmen hat.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahre
1990 übertrug die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der
Bundespartei CDU Fraktionsmittel in Höhe von 600.000 DM
(306.775 Euro). Die CDU hat diese ihr bekannte Zuwendung im
Rechenschaftsbericht für das Jahr 1990 entgegen der Pflicht
zur Veröffentlichung von Großspenden (§ 25 Abs. 2
Parteiengesetz) nicht verzeichnet. Wegen dieses Verstoßes
gegen das Parteiengesetz ergab sich die Rechtsfolge des § 23a
Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz: Die CDU verlor bei der Festsetzung
der staatlichen Mittel für das Jahr 2000 den Anspruch auf
Mittel in Höhe des Zweifachen des nicht veröffentlichten
Betrages (1,2 Mio DM, ca. 613.550 Euro). Wegen der aufschiebenden
Wirkung der gegen den Bescheid gerichteten Anfechtungsklage
gelangte der Betrag zunächst zur Auszahlung.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Rechtsauffassung
der Bundestagsverwaltung, wonach eine nachträgliche Anzeige
einer solchen Nichtdeklaration durch die betreffende Partei nur
dann sanktionsbefreiend wirkt, wenn es sich um ein Versehen und
nicht um ein bewusstes Verschleiern handelte. Dies ist ein
begrüßungswerter Meilenstein zur Behandlung illegaler
Praktiken bei Parteispenden. Bewusstes Verschleiern, damit
müssen Parteien weiter rechnen, ist mit entsprechenden
Sanktionen zu ahnden. Damit ist auch für weitere noch nicht
sanktionierte Spendenfälle Klarheit geschaffen, die nun einer
Entscheidung zugeführt werden können. Der Gesetzgeber hat
im übrigen bei seiner Neufassung des Parteiengesetzes diese
Rechtsauffassung in das neue Gesetz übernommen.
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