Zum Verfahren des Deutschen Bundestages bei der Verwendung von Bonusmeilen erklärt das Pressereferat
Bei den Bonusmeilen handelt es sich um ein von der Lufthansa
freiwillig gewährtes Prämiensystem für alle ihre
Fluggäste. Die Bonusmeilen werden individuell einzelnen
Personen gutgeschrieben, im Deutschen Bundestag also den einzelnen
Abgeordneten. Die Lufthansa ist bislang nicht bereit, die
Bonusmeilen dem Deutschen Bundestag als Institution zu
überlassen.
Um die Bonusmeilen im Interesse des Steuerzahlers nutzbar zu
machen, haben sich die Abgeordneten auf Beschluss des
Ältestenrates freiwillig verpflichtet, dienstlich erworbene
Bonusmeilen ausschließlich für Dienstreisen einzusetzen.
Kein Abgeordneter hat die Verwendung von Bonusmeilen
abgelehnt.
Durch diese Selbstverpflichtung konnte der Haushaltsansatz für
Dienstreisen trotz Kostensteigerungen über Jahre hinweg stabil
gehalten werden. Im laufenden Jahr wurde er um 511.000 Euro
reduziert.
Dienstreisen werden seit geraumer Zeit nur unter der Voraussetzung
genehmigt, dass die Abgeordneten Bonusmeilen, soweit vorhanden, in
Anspruch nehmen. Da die Lufthansa die Meilengutschriften als
persönlichen Bonus gewährt, stoßen weitere
Kontrollen bezüglich missbräuchlicher privater Nutzung in
Einzelfällen an Grenzen.
Die technischen Verfahrensweisen werden durch die parlamentarischen
Gremien ständig angepasst.
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