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Stand: 30.07.2002
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Zum Verfahren des Deutschen Bundestages bei der Verwendung von Bonusmeilen erklärt das Pressereferat

Bei den Bonusmeilen handelt es sich um ein von der Lufthansa freiwillig gewährtes Prämiensystem für alle ihre Fluggäste. Die Bonusmeilen werden individuell einzelnen Personen gutgeschrieben, im Deutschen Bundestag also den einzelnen Abgeordneten. Die Lufthansa ist bislang nicht bereit, die Bonusmeilen dem Deutschen Bundestag als Institution zu überlassen.

Um die Bonusmeilen im Interesse des Steuerzahlers nutzbar zu machen, haben sich die Abgeordneten auf Beschluss des Ältestenrates freiwillig verpflichtet, dienstlich erworbene Bonusmeilen ausschließlich für Dienstreisen einzusetzen. Kein Abgeordneter hat die Verwendung von Bonusmeilen abgelehnt.

Durch diese Selbstverpflichtung konnte der Haushaltsansatz für Dienstreisen trotz Kostensteigerungen über Jahre hinweg stabil gehalten werden. Im laufenden Jahr wurde er um 511.000 Euro reduziert.

Dienstreisen werden seit geraumer Zeit nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die Abgeordneten Bonusmeilen, soweit vorhanden, in Anspruch nehmen. Da die Lufthansa die Meilengutschriften als persönlichen Bonus gewährt, stoßen weitere Kontrollen bezüglich missbräuchlicher privater Nutzung in Einzelfällen an Grenzen.

Die technischen Verfahrensweisen werden durch die parlamentarischen Gremien ständig angepasst.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020730
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