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Stand: 13.11.2002
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FDP muss rechtswidrig erlangte Spenden an das Bundestagspräsidium abführen

Auf Grund einer Reihe von Medienberichten zu ungeklärten Spendenvorgängen bei der FDP erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestages:

Medienberichte, dass Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die FDP aufgefordert hat, bis zum 15. November 2002 den Betrag von 839.000 Euro an das Bundestagspräsidium abzuführen, treffen zu. Hintergrund dafür ist § 23 a des Parteieingesetzes, demzufolge rechtswidrig angenommene Spenden an das Bundestagspräsidium abzuführen sind.

Inwieweit darüber hinaus die FDP mit Sanktionen nach dem Parteiengesetz rechnen muss, hängt vom weiteren Verlauf und dem Ergebnis der Sachverhaltsprüfung ab. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

761 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0211134
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