Auswärtiger Ausschuss appelliert an den Iran
Der Auswärtige Ausschuss mit den in ihm vertretenen vier
Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP hat am 28. Januar 2004 folgende Erklärung
verabschiedet:
"Nur mit einem Parlament, das den positiven Willen der
Bevölkerung unverfälscht repräsentiert, kann Iran
die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor ihm liegen.
Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven Wahlrecht ist dafür
ein passives Wahlrecht erforderlich, das die ungehinderte
Möglichkeit gewährleistet, sich um einen Parlamentssitz
bewerben zu können.
Mit großer Sorge verfolgt der Auswärtige Ausschuss des
Deutschen Bundestages, dass über 3.000 Bewerberinnen und
Bewerber, darunter sogar rd. 90 %, die dem gegenwärtigen
Parlament angehören, zu einer Kandidatur bei der
Parlamentswahl nicht zugelassen werden.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages erwartet
von den iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidungen
korrigieren und alle Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl
zulassen."
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