Ausschuss berät über Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsatz im Ausland
Am 17. Juni 2004, 15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum
3.101, führt der Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung eine öffentliche
Anhörung zu einer geplanten gesetzlichen Regelung der
Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den
Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland durch. Grundlage
dieser Anhörung sind zwei Gesetzentwürfe der
Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 15/2742) bzw. der Fraktion der FDP
(BT-Drs. 15/1985) sowie ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.
Dieses hatte 1994 festgelegt, dass jeder Einsatz bewaffneter
deutscher Streitkräfte der grundsätzlich vorherigen
Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf. Es sei Aufgabe des
Gesetzgebers, Form und Ausmaß der parlamentarischen
Mitwirkung näher auszugestalten. Nach einer zehnjährigen
Staatspraxis mit über 30 Einsatzentscheidungen sind nunmehr
die vorbezeichneten Gesetzgebungsverfahren initiiert worden. Sie
berühren zentrale Gesichtspunkte des Parlamentsrechtes und
sind daher für den Deutschen Bundestag, seinen Status als
oberstes Verfassungsorgan, die Reichweite seiner
verfassungsrechtlichen Aufgaben und schliesslich seine Stellung im
Verhältnis zu der Bundesregierung von besonderer
Wichtigkeit.
Eingeladen sind sechs Rechtswissenschaftler, die Professoren Dr.
Baldus, Dr. H. H. Klein, Dr. Schmidt-Jortzig, Dr. Scholz, Dr.
Wieland sowie Dr. Röben und Generalleutnant Dieter, der
stellvertretende Generalinspekteur.
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