Erstmals deutsch-französischer Parlamentspreis für besondere wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben
Der Deutsche Bundestag und die französische
Assemblée nationale wollen erstmals in einem gemeinsamen
Wettbewerb herausragende Arbeiten zum deutsch-französischen
Verhältnis auszeichnen und damit einen parlamentarischen
Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen Deutschland
und Frankreich leisten. Jährlich soll künftig je ein
Deutscher und ein Franzose einen mit 10.000 Euro dotierten
deutsch-französischen Parlamentspreis für die
Veröffentlichung einer juristischen, politik-, wirtschafts,-
sozial- oder geisteswissenschaftlichen Arbeit erhalten, die zum
besseren gegenseitigen Verständnis beider Länder
beiträgt.
Die Auslobung des Preises geht zurück auf einen Beschluss der
Präsidien des Deutschen Bundestages und der französischen
Nationalversammlung anlässlich des 40. Jahrestages der
Unterzeichnung des Elysée-Vertrages im vergangenen Jahr. Die
Preise werden bei der jährlichen gemeinsamen Sitzung der
beiden Parlamentspräsidien verliehen. Die Jury unter dem
Vorsitz der beiden Parlamentspräsidenten setzt sich aus
Abgeordneten und Wissenschaftlern aus Frankreich und Deutschland
zusammen.
Einsendeschluss für deutsche Bewerber in diesem Jahr ist der
15. September 2004 (12 Uhr). Über die Modalitäten zur
Beteiligung ist in Anzeigen in überregionalen deutschen und
französischen Tageszeitungen informiert worden.
Weitere Einzelheiten können erfragt werden beim Deutschen
Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Referat WD 1 - Geschichte,
Zeitgeschichte und Politik -, Platz der Republik 1, 11011
Berlin.
e-mail:
deutsch-französischer-preis@bundestag.de
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