Hinweise zur Jahresakkreditierung 2005 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Redaktionen von Zeitungen sowie von Hörfunk- und
Fernsehanstalten können ab sofort für ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2005 zur
ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
beantragen.
Soll ein bereits für 2004 ausgegebener Jahresausweis
verlängert werden, ist die Übermittlung des betreffenden
Namens (bei mehreren Namen in einer Liste) notwendig. Bei einem
Neuantrag sendet das Pressereferat des Bundestages (PZ 1) auf
Anforderung ein Antragsformular.
Freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Medien
können zur ständigen Berichterstattung aus dem Parlament
ebenfalls eine Jahresakkreditierung für 2005 beantragen.
Die Verlängerung eines Jahresausweises wird nicht vorgenommen,
wenn 2004 die beantragte Akkreditierung – wie in mehreren
hundert Fällen geschehen - nicht abgeholt worden ist.
Gegebenenfalls ist eine Begründung anzugeben.
Die neuen Presseausweise können ab Montag, 17. Januar 2005, in
der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, II. Etage (Zimmer 2.24)
abgeholt werden. Die für das Jahr 2004 ausgegebenen
Presseausweise haben ab 1. März 2005 keine Gültigkeit
mehr.
Für die Ausgabe eines Ausweises ist die Vorlage eines
gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines
Presseausweises notwendig.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus
dem Bundestag können - wie bisher - Tagesakkreditierungen
beantragt werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der
Bundestags-Pressestelle Corinna Weber und Monika Grandel, Tel.
030-227-32924/ 32929, zur Verfügung.
Fax-Nummern für die Zusendung von Anträgen:
030-227-36045 oder 030-227-36245.
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