Parlamentarisches Kontrollgremium beauftragt Bundesrichter a.D. Dr. Schäfer als Sachverständigen
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
Hartmut Büttner, MdB, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat heute einstimmig die
Beauftragung von Bundesrichter a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach
§ 2c Kontrollgremiumgesetz als Sachverständigen
beschlossen. Das Kontrollgremium hat damit erstmals von dieser im
Jahr 1999 gesetzlich eingeführten Befugnis Gebrauch
gemacht.
Der Sachverständige soll die in einem Buch beschriebenen
Vorgänge um die versuchte Enttarnung einer vermeintlichen
Innenquelle eines russischen Nachrichtendienstes im BND zum Ende
der neunziger Jahre untersuchen. Dabei soll er u.a. klären, ob
und inwieweit es bei diesem Vorgang Unzulänglichkeiten der
Dienst- und Fachaufsicht im BND und im Bundeskanzleramt gegeben
hat.
Nach Abschluss seiner Untersuchung soll er dem Parlamentarischen
Kontrollgremium über das Ergebnis einen Bericht erstatten.
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