Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" führt Anhörung zu § 96 Bundesvertriebenengesetz durch
Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen
Bundestages befasst sich in einer öffentlichen Anhörung
mit dem Paragrafen 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Danach haben
Bund und Länder "entsprechend ihrer durch das Grundgesetz
gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete
in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge des
gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten".
Die Öffnung der Grenzen zum östlichen Europa und die
deutsche Wiedervereinigung haben die politischen Beziehungen
tiefgreifend verändert und damit auch die Anforderungen an die
kulturelle Zusammenarbeit. Zusätzliche Anforderungen entstehen
durch den EU-Beitritt der ostmitteleuropäischen
Nachbarn.
Die daraus resultierenden Fragen erörtert eine
öffentliche Anhörung am Montag, 29. November 2004, um
13.00 Uhr, Sitzungssaal: E 300, Sitzungsort: Paul-Löbe-Haus,
Berlin.
Die Liste der eingeladenen Experten kann unter:
http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/kultur_deutsch/Tagesordnungen/Bundesvertriebenengesetz.pdf
abgerufen werden.
Besucher-Anmeldungen bitte unter Tel. 030/227-37708.
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