Pressemitteilung
Stand: 26.11.2004
Spendensanktion gegenüber der CDU bestätigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute einen Bescheid der
Bundestagsverwaltung vom 17. November 2003 bestätigt, wonach
die CDU wegen der rechtswidrigen Annahme einer Fraktionsspende den
dreifachen Betrag (101.235, 79 ¤) zu zahlen hat.
Dazu erklärt Bundestagspräsident Wolfgang
Thierse:
"Wie in allen vergleichbaren Fällen auch hatte ich mich bei
meiner Entscheidung vom November 2003 streng an das Parteiengesetz
zu halten. Ich habe daher mit dem Ergebnis der heutigen
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin gerechnet."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411264