Bürgerengagement darf kein Lückenbüßer sein
In Deutschland engagieren sich rund 24 Millionen Menschen
für die Allgemeinheit: im Ehrenamt, im Sportverein, bei der
Freiwilligen Feuerwehr, bei Tafeln, in Selbsthilfegruppen, bei der
Betreuung von Kindern, Alten und Kranken; aber auch politische
Arbeit in Bürgerinitiativen, Gewerkschaften und Parteien
zählt dazu. Mit diesem erfreulichen Ergebnis bestätigt
der neue Freiwilligensurvey, wie lebendig die
Bürgergesellschaft in Deutschland ist.
"Dieses Engagement anzuerkennen und zu würdigen sollte nicht
nur am 5. Dezember, sondern 365 Tage im Jahr erfolgen", sagt der
Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches
Engagement" im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Bürsch. Der
Bundestag hat 2003 mit dem Unterausschuss "Bürgerschaftliches
Engagement" erstmalig ein spezielles Gremium eingesetzt, das die
Empfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements" zu diesem Thema einzeln
aufgreift und deren Umsetzung vorbereitet.
Die Arbeit der Enquete-Kommission und des Unterausschusses
"Bürgerschaftliches Engagement" hat schon positive
Auswirkungen gehabt. Dazu einige Stichworte: z. B. Arbeitslose
können Ehrenämter wahrnehmen, die über 15
Wochenstunden hinaus gehen; Erleichterung des Spendenverfahrens;
Verbesserung der Möglichkeit von Rücklagenbildung von
gemeinnützigen Körperschaften; Anhebung des
Übungsleiterfreibetrages; Anhebung des steuerlichen
Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus
öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende
Personen; Freiwilligenagenturen werden als gemeinnützig
behandelt; Ersatz der Gefährdungshaftung im steuerlichen
Spendenrecht durch Verschuldenshaftung; die bestehende Rechtslage
bei der steuerlichen Behandlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten
wird auf Initiative des Unterausschusses durch
Veröffentlichung in Vereinsbroschüren der Länder
klargestellt; Vertrauensschutz für geprüfte
Satzungen.
Bisher hat sich der Unterausschuss vor allem mit den finanziellen
Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, dem
Gemeinnützigkeitsrecht, der Entwicklung
generationsübergreifender Freiwilligendienste, dem Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz sowie mit den Themen
Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung
befasst. Themen, die auch weiterhin auf der Tagesordnung des
Unterausschusses bleiben.
Weitere Themenkomplexe für die kommenden Monate sind
Migrations- und Integrationspolitik unter dem Focus des
bürgerschaftlichen Engagements, Förderung einer aktiven
europäischen Bürgerschaft, bürgerschaftliches
Engagement von Unternehmen sowie Auswirkungen der Reformen auf dem
Arbeitsmarkt auf das bürgerschaftliche Engagement.
"Eine starke Bürgergesellschaft besteht nicht allein aus
engagierten Bürgerinnen und Bürgern", stellt Michael
Bürsch fest, "sie brauchen Unterstützung vom Staat, aber
auch aus der Wirtschaft und von Unternehmen. Engagement ist eine
Querschnittsaufgabe. Es geht darum, die Kräfte der
Selbstorganisation und der Eigenverantwortung in der Gesellschaft
zu stärken, ohne das die Bürgerinnen und Bürger
Lückenbüßer für staatliche Leistungen
werden."
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