Beispiel für die Beschlussempfehlung
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode |
Drucksache 14/8886 |
24.04.2002 | |||||
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Beschlussempfehlung und
Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) |
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1. | zu
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 14/7758 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) |
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2. | zu
dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 14/763 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes |
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A. Problem Das geltende Waffenrecht ist von der Systematik und vom Regelungsgehalt her kompliziert, lückenhaft und schwer verständlich. Mit dem neuen, den Belangen der inneren Sicherheit, aber auch den berechtigten Anliegen der gesetzestreuen Nutzer entsprechenden Waffengesetz und der Überführung der Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition aus dem bisherigen Waffengesetz in ein eigenes Beschussgesetz sollen die Transparenz, Verständlichkeit und die Anwendung beider Regelungsmaterien erhöht werden. Außerdem soll der missbräuchliche Umgang mit Waffen, insbesondere auch mit den häufig bei Straftaten verwendeten Gas- und Schreckschusswaffen stärker eingeschränkt werden. B. Lösung Im Rahmen eines Artikelgesetzes werden das Waffengesetz (WaffG) neu gefasst (Artikel 1), die Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition in ein eigenes Beschussgesetz (BeschG) überführt (Artikel 2) und die notwendigen Anpassungen von Regelungen mit Bezug zum Waffenrecht in anderen Gesetzen (Artikel 3 bis 16) vorgenommen; hinzuweisen ist insoweit vor allem auf die Anpassung im Kriegswaffenkontrollgesetz (Artikel 3) und im Bundesjagdgesetz (Artikel 15). Vorrangig geregelt werden im neuen Waffengesetz der private Erwerb und Besitz sowie der private Waffengebrauch; daran schließen sich Bestimmungen für Hersteller, Handel und sonstige gewerbliche Nutzung an. Für die hauptsächlichen Nutzergruppen wie Sportschützen, Jäger, gefährdete Personen sowie Sammler sind jeweils eigene Vorschriften geschaffen worden. Mit der Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, der Einführung eines so genannten kleinen Waffenscheins für Gas- und Schreckschusswaffen sowie mit der Erweiterung des Verbots des Umgangs mit gefährlichen Messern soll der missbräuchliche Umgang mit diesen Gegenständen eingedämmt werden. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat beschlossen, den Gesetzentwurf im Wesentlichen in folgenden Punkten zu ergänzen bzw. abzuändern: Im Hinblick auf eine größere Transparenz des
Waffengesetzes erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis auf die
Voraussetzungen des "kleinen" Waffenscheins für das
Führen von Gas- und Schreckschusswaffen. Darüber hinaus
wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von
Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen
Schusswaffen vorgesehen. 1. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/7758 in der
Ausschussfassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen
der FDP und PDS C. Alternativen Keine D. Kosten 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine 2. Vollzugsaufwand E. Sonstige Kosten ... |
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Beschlussempfehlung |
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1) den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7758 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen, 2) folgende Entschließung anzunehmen: 3)den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/763 abzulehnen. |
Berlin, den 24. April 2002 Der Innenausschuss |
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Ute
Vogt Vorsitzende |
Ernst
Bahr Berichterstatter |
Harmut
Koschyk Berichterstatter |
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Cem
Özdemir Berichtertatter |
Ulla
Jelpke Berichtertatterin |
Dr. Max
Stadler Berichtertatter |
Drucksache 14/8886 | Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode |
Zusammenstellung Entwurf -Entwurf eines Gesetzes zur Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: InhaltsübersichtArtikel 1 Waffengesetz (WaffG) Artikel 2 Beschussgesetz (BeschG) Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen Artikel 4 Änderung des Stasi- Unterlagen- Gesetzes Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung . . . Beschlüsse des 4. Ausschusses -Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht Artikel 1 Artikel 1 Abschnitt 2 Abschnitt 2 . . . |