ÄNDERUNG DES PASS- UND PERSONALAUSWEISRECHTS (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Mit ihrem Gesetzentwurf (14/2726) zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts will die Regierung notwendige Anpassungen durchführen und eine Verwaltungsvereinfachung erzielen.
Darüber hinaus soll auch eine Bekämpfung des Rowdytums im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen durch eine Ausdehnung der Passbeschränkungen auf verbotswidrige Ausreisen erreicht werden.
Geplant sind die Einführung unmissverständlicher, klarer Regelungen über das Eigentumsrecht der Bundesrepublik Deutschland am individuellen Pass sowie Personalausweis, eine Aufhebung der gesetzlich festgelegten Gebührenobergrenzen für die Ausstellung von Grenzübertrittspapieren, eine Strafbewehrung der sogenannten passbeschränkenden Maßnahmen und die Aufhebung gegenstandslos gewordener Regelungen mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes.
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