DREI BUNDESEINRICHTUNGEN SEIT 1994 PRIVATISIERT (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Drei rechtlich selbstständige Einrichtungen des Bundes sind seit 1994 in eine private Rechtsform umgewandelt worden.
Dabei handelt es sich um Umwandlung der Deutschen Bundesbahn/Reichsbahn in die Deutsche Bahn AG zum 1.
Januar 1994, um die Umwandlung der Deutschen Bundespost in die Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG und um die Umwandlung der Deutschen Bundesdruckerei in eine GmbH zum 1. Januar 1995, jeweils zum 1. Januar 1995, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (14/2861) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2724) hervorgeht.
Von der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn/Reichsbahn seien rund 120.000 Beamte und 280.000 Tarifbeschäftigte betroffen gewesen.
Die Beamten seien vom neu errichteten Bundeseisenbahnvermögen übernommen worden und gehörten weiterhin zum öffentlichen Dienst, wenn sie auch überwiegend der Deutschen Bahn AG zur Dienstleistung zugewiesen seien, heißt es in der Antwort.
Die Privatisierung der Deutschen Bundespost habe rund 600.000 Beschäftigte betroffen, darunter etwa 300.000 Beamte.
Den drei Nachfolgeunternehmen sei die "Dienstherreneigenschaft" übertragen worden, so die Bundesregierung.
Die Umwandlung der Bundesdruckerei betraf den Angaben zufolge etwa 2.700 Arbeitnehmer. Im kommunalen Bereich seien vor allem Krankenhäuser, die als Sondervermögen geführt wurden, in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt worden.
Über die Zahl der Beschäftigten in Ländern und Gemeinden, die aus dem öffentlichen Dienst in rechtlich selbstständige Einrichtungen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung gewechselt seien, ist der Bundesregierung der Antwort zufolge nichts bekannt.
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