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064/2000
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KEIN "AKUTES RISIKO" DURCH CASTOR-BEHÄLTER (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-vb) Ein akutes Risiko einer verringerten Abschirmwirkung und damit höheren Gefährdung durch Neutronenstrahlung hat bei Castor-Behältern nach Auskunft der Bundesregierung nicht bestanden.

Dies geht aus der Antwort (14/2862) auf eine Kleine Anfrage (14/2560) der Fraktion der PDS hervor. Die Bundesanstalt für Strahlenschutz (BfS) sei in einer Untersuchung zu diesem Ergebnis gekommen, nachdem bei Castor-Behältern nicht "spezifikationsgerechte Moderatorstabmaterialien bzw. -bohrungen" festgestellt worden waren.

Laut PDS war 1999 öffentlich geworden, dass die Löcher, in denen Spezialstäbe zur Abschirmung der Neutronenstrahlung in die Castorbehälter eingelassen würden, zu klein seien, um den Moderatorstäben auch bei Wärmeausdehnung genügend Platz zu bieten.

Dadurch bestehe das Risiko einer verringerten Abschirmwirkung und damit einer höheren Gefährdung durch Neutronenstrahlung, so die Fraktion.

Weiter heißt es in der Antwort der Regierung, bei dem Atomtransportbehälter "NTL 11" sei bei Tests in Großbritannien im Jahre 1998 ein Versagen der Deckelstoßdämpferbefestigung festgestellt worden.

Der Behälterkörper selbst sei unbeschädigt und die Dichtheit unbeeinträchtigt geblieben. Daraufhin sei die Behälterzulassung von der zuständigen britischen Behörde zurückgezogen worden.

Eine Bewertung des Behälters in Deutschland erfolge erst, wenn die Dienststelle in Großbritannien eine neue Zulassung vorlege.

Zu den Atomtransportbehältern "NTL 10 und "TN 13/2" erklärte die Regierung, dass sich bei Untersuchungen in Frankreich keine sicherheitstechnisch relevanten Probleme ergeben hätten. Daher habe die Zulassung für diese Behälter weiterhin Gültigkeit.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006407
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