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117/2000
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KRITIK AN AKTIENVERTEILUNG ERNST NEHMEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung nimmt die in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik an der Verteilung von Aktien bei einigen Neuemissionen ernst.

Dies betont sie in ihrer Antwort (14/3266) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3124). Die weitere Entwicklung der Aktienkultur in Deutschland erfordern nach Ansicht der Regierung Fairness und Transparenz bei der Zuteilung von Aktien.

Das Bundesfinanzministerium habe deshalb die beim Ministerium angesiedelte Börsensachverständigenkommission im vergangenen Mai um eine Stellungnahme und um Verbesserungsvorschläge gebeten.

Die Vorschläge der Kommission würden voraussichtlich in Kürze vorgelegt werden. Besondere gesetzliche Regelungen für das Zuteilungsverfahren gibt es in Deutschland nicht, wie die Regierung weiter ausführt.

Was die Beteiligung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen an Aktienemissionen oder die Entgegennahme von Kaufangeboten der Kunden angehe, würden die Verhaltensregeln nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel angewandt.

Danach seien die Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden und bei unvermeidbaren Konflikten den Kundenauftrag "unter der gebotenen Wahrung des Kundeninteresses" auszuführen.

Das Bundesaufsichtsamt fordere von Unternehmen, die Privatkunden den Kauf von Wertpapieren durch Zeichnung anbieten, dass diese über das Zuteilungsverfahren und über Überzeichnungen informiert werden.

Aufträge zu Mitarbeitergeschäften dürften gegenüber Kundenaufträgen nicht bevorzugt behandelt werden.

In der Vergangenheit ist nach Darstellung der Regierung nicht bei allen Neuemissionen in Deutschland das "wünschenswerte Maß an Fairness und Transparenz" bei der Zuteilung der Aktien auf Grund von Neuemissionen erreicht worden.

Zur Zeit werde noch geprüft, welches der optimale Weg sei, um diesen Zustand zu verbessern, heißt es in der Antwort.

Wenn den Aktienemittenten gesetzliche Pflichten bei der Aktienzuteilung auferlegt oder das Gesetz über den Wertpapierhandel verschärft würde, wäre damit die Gefahr der Überregulierung, Bürokratisierung und mangelnden Anpassungsfähigkeit an den Einzelfall und neue Finanzmarktentwicklungen verbunden, argumentiert die Regierung.

Sie würde daher einen freiwilligen Verhaltenskodex für Emittenten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gesetzlichen Regeln vorzuziehen.

Ein solcher Kodex müsste allerdings strenge Anforderungen stellen und seine Einhaltung müsste ausreichend überwacht werden, heißt es weiter.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011702
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