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135/2000
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ZUGANG ZU INFORMATIONEN FÜR GEHÖRLOSE ERLEICHTERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine jährlich steigende Zahl von Sendeminuten untertiteln und eigene Sendungen für gehörlose Kinder und Erwachsene in der Gebärdensprache anbieten.

Dies fordert die Koalition in einem Antrag (14/3382). Auch die Betreiber der privaten Rundfunkanstalten sollten sich nach dem Willen der Parlamentarier ebenfalls bemühen, geeignete Sendungen für gehörlose und ertaubte Menschen zugänglich zu machen.

In den Augen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist "unsere Gesellschaft" auch eine Informationsgesellschaft geworden.

Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und vor allem am Berufsleben werde mehr und mehr abhängig von einer Teilhabe an Informationen und Kommunikation.

Hörgeschädigte Menschen würden in ihren Informationsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Nach Einschätzung der Abgeordneten ist das Fernsehen als wichtiges elektronisches Medium besonders geeignet, die gehörlosen Menschen an den aktuellen Informationen teilhaben zu lassen.

Bereits heute werde ein kleiner Teil des Fernsehprogramms der öffentlich-rechtlichen Sender mit Untertiteln bzw. von Gebärdensprache begleitet ausgestrahlt. Dieser Anteil sei zu erhöhen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013502
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