ZU POWERSHOPPING IM INTERNET STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Nach der Zulässigkeit des sogenannten "Powershopping" erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/3365).
Dabei handele es sich um Internet-Anbieter, die gezielt Interessenten für bestimmte Waren anwerben, um auf Grund einer möglichst großen Zahl von Interessenten Preisrabatte bei Verkäufern zu erzielen.
Der Powershopping-Anbieter blende dabei die Zahl der noch fehlenden Käufer im Hinblick auf einen angepeilten Preis ständig ein.
Das Oberlandesgericht Hamburg habe eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen "Powershopping"-Anbieter mit einem Verstoß gegen das Rabattgesetz begründet, da dieses Konzept nach Art und Umfang als nicht handelsüblich anzusehen sei.
Das Gericht habe darin einen Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb gesehen, da der Warenabsatz mit "sittenwidriger Ausnutzung der Spiellust" gekoppelt werde.
Die Fraktion will von der Bundesregierung wissen, welche Folgerungen sie daraus zieht, dass Powershopping-Geschäfte als nicht handelsüblich anzusehen sind, und ob die Regierung der Ansicht ist, dass Internet-Nutzer dabei durch Ausnutzen ihrer "Spiellust" zu einem Vertragsschluss "genötigt" werden.
Die Abgeordneten interessiert, ob die Bundesregierung "Powershopping" als wünschenswert ansieht, wie sie im Hinblick auf die ablehnende Haltung der Rechtsprechung gesetzgeberisch vorgehen will, wann das Rabattgesetz abgeschafft oder aufgehoben werden soll und ob weitere gesetzliche Änderungen zum "Powershopping" kurzfristig geplant sind.
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