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158/2000
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15 FÄLLE SEXUELLER BELÄSTIGUNG BEIM BUNDESKRIMINALAMT (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-in) 15 Fälle sexueller Belästigung sind nach Angaben der Bundesregierung seit dem Jahr 1995 der Frauenbeauftragten beim Bundeskriminalamt bekannt geworden.

Die Personalvertretung dort habe in den letzten neun Jahren sieben derartige Vorfälle verzeichnet. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/3569) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3438) weiter mitteilt, sind beim Bundesgrenzschutz den Personalverwaltungen etwa 45 Fälle sexueller Belästigung bekannt geworden, bei den Frauenbeauftragten etwa 70 und bei den Personalvertretungen vier.

Doppelnennungen seien möglich, weil damit zu rechnen sei, dass sich einzelne Betroffene an mehrere Stellen gewandt hätten. Regierungsangaben zufolge sind beim BGS etwa 38.000, darunter rund 6.500 weibliche, Bedienstete tätig.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, werden Ergebnisse einer im vergangenen Jahr erstellten Umfrage zur Umsetzung des Beschäftigungsschutzgesetzes bei den obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Bereichen den Frauenministerinnen der Länder sowie den Bundesressorts zur Verfügung gestellt.

Eine Veröffentlichung in Form einer Studie sei nicht geplant, da es sich lediglich um eine interne Abfrage bei den Personalverwaltungen handele.

Die Bundesregierung sieht im Übrigen weiteren Klärungsbedarf, um beurteilen zu können, wie das Beschäftigtenschutzgesetz fünf Jahre nach Inkrafttreten in der Praxis umgesetzt wird und welche Defizite bestehen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015806
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