ANSCHLUSSREGELUNG FÜR SOLIDARPAKT ANGEKÜNDIGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/KAB-nl) Noch in der laufenden Legislaturperiode soll eine Anschlussregelung für den Solidarpakt gefunden werden.
Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4125) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/3546).
Weiter heißt es, der Aufbau Ost bleibe als gesamtstaatliche Aufgabe ein zentrales Element der solidarischen Finanzpolitik von Bund und Ländern.
Die Regierung sei sich mit allen Bundesländern und den Partnern im Bündnis für Arbeit einig, dass der Aufbauprozess noch länger gestützt werden müsse.
Den Angaben zufolge konnten die Leistungen des Bundes für den Aufbau Ost verstetigt werden. Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Investitionen und Absatz in Ostdeutschland sollen laut Finanzansatz mit 5,3 Milliarden DM gefördert werden.
Die Ausgaben für die Infrastrukturförderung würden mit rund 19 Milliarden DM in diesem Jahr deutlich über dem Ist 1999 liegen.
Auch für die aktive Arbeitsförderung des Bundes und der Bundesanstalt für Arbeit für die neuen Länder soll mit 22,3 Milliarden DM mehr als 1999 (21,9 Milliarden DM) bereitgestellt werden.
Weiter heißt es in der Antwort, die Europäische Union wolle für den Zeitraum 2000 bis 2006 im Rahmen des Strukturfonds 20,71 Milliarden Euro für das Gebiet der ehemaligen DDR bereitstellen.
Erstes Ziel soll es sein, den Entwicklungsrückstand im Vergleich zum EU-Durchschnitt durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie durch die Verbesserung der Beschäftigungssituation abzubauen.
Die Regierung erklärt, im Zusammenhang mit der anstehenden EU-Erweiterung müsse das Thema einer Neuabgrenzung der Förderkompetenzen eingehend diskutiert werden.
Die Exekutive werde darauf drängen, dass die Diskussion breit angelegt wird und alle bisherigen Förderziele der EU eine kritische Bewertung erfahren.
In die Diskussion müsse auch die Alternative einbezogen werden, dass nach 2006 nur noch die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten Strukturhilfen der EU bekommen und im Gegenzug den wohlhabenderen Mitgliedstaaten größere Freiräume durch eine Anpassung des Beihilferechts für ihre nationale Förderpolitik eingeräumt werden.
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