SOZIALE BEDINGUNGEN IM TRANSPORTGEWERBE HARMONISIEREN (ANTWORT)
Berlin: (hib/KAB-fi) Die sozialen Bedingungen des Straßenverkehrs müssen EU-weit harmonisiert werden. Darin seien sich die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten einig, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4348) auf eine Kleine Anfrage (14/4192) der F.D.P.-Fraktion zur Gewährung von Subventionen und dem dadurch entstehenden Subventionswettlauf im Transportgewerbe.
Weiter berichtet sie, das Bundesverkehrsministerium habe im September dieses Jahres einen "4-Punkte-Plan für fairen Wettbewerb für Lkw" erstellt.
Ziel sei es unter anderem, durch eine Änderung im Güterkraftverkehrsgesetz Unternehmer und Verlader zu verpflichten, nur Fahrer mit einer Arbeitsgenehmigung einzusetzen, um "graue" oder illegale Kabotage zu vermeiden.
Bereits im Zuge der Proteste hätten jedoch diverse Länder Europas bestimmten Gewerben Steuervergünstigungen angeboten, so die Regierung.
Frankreich habe seine teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff, die für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und insgesamt für 50.000 Liter gelte, von rund einem (1999) auf rund zehn Pfennig (2000) pro Liter Treibstoff erhöht.
Die finnische Regierung habe beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer für Lkw in der höchsten Steuerklasse für das vierte Quartal 2000 zu erlassen.
In Belgien sei für die Versicherung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen der Steuersatz auf Null gesenkt worden, so die Bundesregierung.
Die F.D.P. hatte sich ferner nach den Regularien bei der Einführung einer Steuerermäßigung bzw. -befreiung erkundigt.
Die Regierung erklärt, die Mitgliedstaaten nach der Mineralölsteuerstrukturrichtlinie der EU ermächtigt werden können, aus besonderen politischen Gründen Steuererleichterungen einzuführen.
Falls ein Staat Steuervergünstigungen jenseits der Richtlinie plane, müsse er die Kommission davon unterrichten, so die Regierung.
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