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273/2000
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GEFANGENE AUCH VON DER ARBEIT FREISTELLEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung des Arbeitsentgeltes für Strafgefangene hat nach SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3763) sowie der CDU/CSU (14/4070) jetzt auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf (14/4452) vorgelegt.

Die Länderkammer spricht sich dafür aus, das Arbeitsentgelt für Gefangene um etwa 40 Prozent anzuheben.

Statt einer monatlichen Vergütung für geleistete Arbeit von etwa 215 DM bis 260 DM würde dies einen Lohn von künftig etwa 300 DM bis 360 DM pro Monat ausmachen.

Zum anderen sollte nach Auffassung des Bundesrates als sogenannte nicht-monetäre Maßnahme eine weitere Freistellung von der Arbeit vorgesehen werden, die auch als Urlaub aus der Haft genutzt oder auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden könne.

Diesem zusätzlichen Zeitkontingent in Höhe eines Werktages für je zwei Monate zusammenhängend ausgeübter Arbeit komme "im Lichte der Bedeutung des Rechtsgutes der persönlichen Freiheit" eine vergleichbar hohe Bedeutung wie der Erhöhung des Arbeitsentgeltes zu, so die Länderkammer.

Mit Arbeitsurlaub oder einem vorverlegten Entlassungszeitpunkt würden den Gefangenen nachvollziehbare Perspektiven hinsichtlich ihrer Lebensführung, insbesondere der Wiedererlangung ihrer persönlichen Freiheit eröffnet.

Diese greifbaren Vorteile seien nicht auf die Dauer der Inhaftierung beschränkt, sondern wiesen darüber hinaus.

Die Gefangenen lernten, eine praktische Verbindung mit der für den Erfolg der Resozialisierung notwendigen geregelten Arbeit und den Vorteilen eines eigenverantwortlichen Lebens herzustellen, argumentiert der Bundesrat.

Den Angaben zufolge würden durch die Anhebung des Arbeitsentgeltes künftig "erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen" für die Länderhaushalte entstehen, die gegenwärtig aber nicht genau beziffert werden könnten.

Durch die zu erwartende Entscheidung der Mehrheit der Gefangenen, ihren Entlassungstermin vorzuverlegen, würden andererseits Haftkosten "in ebenfalls nicht unbeträchtlicher Höhe" eingespart werden können.

Diese dürften allerdings die Mehrausgaben nicht ausgleichen.

Die Bundesregierung erklärt zu dem Entwurf, nach ihrer Auffassung seien die vorgeschlagenen Maßnahmen unzureichend, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vermeide demgegenüber solche verfassungsrechtlichen Risiken, indem er sich auf ein Erhöhung der Gefangenenentlohnung beschränke und die Eckvergütung so anhebe, dass ein Gefangener künftig rund 660 DM im Monat erhalten würde.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0027302
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