Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll weiter gelten
Berlin: (hib/MIK) Im 15. Deutschen Bundestag soll das Geschäftsordnungsrecht der vergangenen Wahlperiode bis auf eine Präzisierung der Ladungsfristen beim Vermittlungsausschuss weiter gelten. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (15/1) zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestages vor. Zu den Verfahrensregelungen gehören neben der Geschäftsordnung einschließlich ihrer Anlagen auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR, die gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss sowie die Geschäftsordnung für den gemeinsamen Ausschuss für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes, das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall.
Mit einem Änderungsantrag (15/2) wollen die beiden Abgeordneten der PDS erreichen, dass Mitglieder des Bundestages, die sich zusammenschließen, ohne Fraktionsmindeststärke zu erreichen, eine Gruppe sind. Laut Änderungsantrag wäre es "in hohem Maße" willkürlich, bei der Frage des Gruppenstatus die beiden Abgeordneten als Einzelabgeordnete zu behandeln, bei der Zuteilung der Redezeit aber als gemeinsame Einheit.