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268/2002
Stand: 18.12.2002
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Digitale Kommunikation in Europa darf nicht an Deutschland vorbeigehen

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Die Entscheidung über die Einführung eines sicheren digitalen Funksystems für Behörden und Organisationen darf nicht dazu führen, dass die Entwicklung in Europa an Deutschland vorbeigeht, hat der Vertreter des Bundesinnenministeriums am Mittwochvormittag gegenüber den Mitgliedern des Innenausschusses erklärt. Danach haben sich Bund und Länder mit dem jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) auf einen einheitlichen Standard der Leistungsanforderungen an das künftige System geeinigt. Damit werde gewährleistet, dass das künftige System die gesetzlichen Aufgaben von Behörden und Organisationen bei Polizei, Bundesgrenzschutz und Nachrichtendiensten unter Einbeziehung des technischen Hilfswerks, der Feuerwehren und der Katastrophenhilfe erfüllen werde. Auf der Grundlage der einheitlichen Anforderungen gebe es eine verlässliche Kalkulation der voraussichtlichen Gesamtkosten für Planung, Aufbau, Netzbetrieb und Endgeräte in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. Trotz dieses zunächst gigantisch erscheinenden Betrages werde das künftige digitale System bei größerer Leistung und mehr Sicherheit insgesamt weniger kosten als der bisherige Analogfunk. Die Regierung betonte, die weitere Vorbereitung könne jedoch nur in enger Kooperation zwischen allen beteiligten Ressorts des Bundes und der Bundesländer erfolgen. Gerade unter diesem Aspekt sei die Position der Finanzministerkonferenz vom 5. Dezember dieses Jahres völlig unverständlich, mit ihren formulierten Vorbedingungen wichtige Entscheidungen auf unbestimmte Zeit zu verschieben und die finanzielle Verweigerungshaltung fortzusetzen.

Die Regierung zeigte Verständnis für die von der Union und der FDP geäußerten Bedenken der Bundesländer und deren Wunsch nach einer Herabsetzung der Mindeststandards im Interesse einer weiteren Kostenabsenkung. Die Einhaltung des Zeitziels 2006 unter Berücksichtigung der landespolizeilichen Aufgaben sowie der kommunalen Einrichtungen von Feuerwehren und Katastrophenhilfe sei aber nur zu leisten, wenn die Landesfinanzminister ihrer Verantwortung zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Konsolidierung des Gesamthaushalts ebenfalls nachkämen. Die föderale Struktur Deutschland dürfe nicht zu einer Schwächung der Position gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten führen, die dieses Problem - mit Ausnahme Österreichs - nicht hätten. Nachdrücklich begrüßt wurde die Anregung der Bündnisgrünen, den möglichen wirtschaftlichen Faktor bei der Einführung eines Digitalfunks zu betonen und eine stärkere Zusammenarbeit von Wirtschaftsministerium und Innenministerium anzustreben. Verständnis habe man im Übrigen auch für die von FDP und Union geäußerte Frage zur Kompatibilität eines künftigen digitalen Funksystems einzelner Bundesländer mit dem jeweils benachbarten EU-Mitgliedstaat. Insgesamt sei aber die einheitliche, gesamtstaatliche Position Deutschlands vorrangig. Nur dies könne dazu beitragen, die Probleme in einer künftigen EU-weiten Kommunikation angemessen zu lösen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_268/04
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