Regierung gibt Auskunft zu Störfall im Kernkraftwerk Philippsburg 2
Berlin: (hib/MMÜ) Die Beherrschung des zum Jahresende 2004 im Kernkraftwerk Philippsburg 2 aufgetretenen Störfalls "Kühlmittelverlust" sei aufgrund einer "Lücke im Nachweis" nicht gewährleistet gewesen. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5425) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/5302). Das Bundesumweltministerium kritisiert, dass der Betreiber die Anlage dennoch wochenlang habe weiterlaufen lassen und erst im Januar 2005 - zeitgleich mit dem Einleiten entsprechender "Sofortmaßnahmen" - das Umweltministerium Baden-Württemberg über eine mögliche Nichtbeherrschung des Störfalls informiert worden sei. Dabei habe ein Sachverständiger das Umweltministerium Baden-Württembergs bereits im November 2003 auf die vom Anlagenhersteller empfohlene Anwendung einer neuen Formel hingewiesen, wodurch sich höhere Nachweisanforderungen bei Kühlmittelverluststörungen ergeben hätten. Ferner habe der Verdacht bestanden, es handele sich um ein "generelles Problem". Aufgrund dessen habe das Bundesumweltministerium kurz nach Bekanntwerden des Störfalls von den Aufsichtsbehörden der Länder eine Überprüfung weiterer Anlagen angefordert. Bei der Mehrzahl der Kraftwerke hätten "ähnliche Sofortmaßnahmen" wie im Kernkraftwerk Philippsburg 2 ergriffen werden müssen, so die Regierung.