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April 03/2000
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KULTURPOLITIKER BEGRÜSSEN ENTLASTUNG

Auf den neuen Unterausschuss "Neue Medien" warten bereits Aufgaben

(ku) Erste konkrete Aufgabenstellungen wird der neue Unterausschuss "Neue Medien" nach einem Beschluss des Ausschusses für Kultur und Medien bereits vorfinden, wenn er sich am 6. April zur konstituierenden Sitzung einfindet.

Die F.D.P.-Fraktion hat in der Sitzung vorgeschlagen, dem Unterausschuss "Neue Medien" die Beratung ihres Antrages (14/2362neu) als erste Aufgabe zu übertragen, da die personelle Zusammensetzung des Unterausschusses besonders prädestiniert sei, die in dem Papier angesprochenen Perspektiven und Aspekte einer offenen Medienordnung zu beraten.

Der Antrag der F.D.P. sieht unter anderem vor zu klären, wie die Empfehlungen des Gutachtens "Offene Medienordnung des Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft" (BMWi) vom November 1999 umgesetzt werden können. Die SPD stimmte dem vorgeschlagenen Verfahren zu und schlug vor, den Antrag dem Unterausschuss zuzuleiten. Die Union erklärte ihr Einverständnis, war aber nicht der Ansicht, dass "damit nun alle Medienfragen durch den neuen Unterausschuss beraten werden sollten".

Man habe sich seinerzeit nicht ohne Grund vom Begriff "Kulturausschuss" getrennt und in "Ausschuss für Kultur und Medien" umbenannt man erhoffe sich nun eine Entlastung durch den neuen Unterausschuss in spezifischen Fragen. Über die Entlastung hinaus erwartet die Union einen "Multiplikationseffekt" in Fragen der Kultur- und Medienarbeit, da der neue Unterausschuss von seiner Zusammensetzung geeignet sei, Problemstellungen und Lösungsvorschläge der kulturellen Medienarbeit in andere Ausschüsse hineinzutragen. Die Union schlug auch vor, die Bundesregierung um einen Bericht zu bitten, welche Empfehlungen aus dem Gutachten sie im Verantwortungsbereich des BMWi und darüber hinaus für umsetzungsfähig hält.

Die übrigen Fraktionen stimmten diesem Vorschlag zu, da er den Antrag der F.D.P. auf Zustimmung zu wesentlichen Fragen des Gutachtens zunächst unberührt lasse. Mit dem dann vorliegenden Bericht der Regierung und dem Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses habe man ausreichend Zeit, sich mit einer Materie zu befassen, deren Einschätzung bei den Fraktionen von "radikalem Umbau" bis "Reform" reicht. So sei zum Beispiel auch zu klären, inwieweit ein im Gutachten dargestelltes "Neues Medienrecht" nicht mehr für private Medienanbieter zuständig sein werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003032b
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