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Oktober 08/1999
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ARBEITS­ UND SOZIALMINISTERIUM

Knapp neun Milliarden DM mehr für Kindererziehungszeiten

(hh) Auch im kommenden Haushaltsjahr wird der Löwenanteil des Etats des Arbeits­ und Sozialministeriums (Epl 11) für Zuweisungen und Zuschüsse benötigt. Die Regierung hat dafür 171,09 Milliarden DM (1999: 170,72 Milliarden DM) vorgesehen. An zweiter Stelle folgen die Ausgaben für Investitionen, die mit 790,73 Millionen DM (1,33 Milliarden DM) veranschlagt sind. Die Personalausgaben sind mit 253,47 Millionen DM (244,81 Millionen DM) ausgewiesen und die sächliche Verwaltung mit 119,41 Millionen DM (120,6 Millionen DM).

Von den Gesamtausgaben dieses Etats fließen 126,91 Milliarden DM (118,88 Milliarden DM) in die Sozialversicherungen. Von dieser Summe entfallen 50,74 Milliarden DM auf den Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Im laufenden Haushalt standen dafür 53,15 Milliarden DM zur Verfügung. Darüber hinaus ist ein zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten mit 17,76 Milliarden DM (15,6 Milliarden DM) ausgewiesen. 13,93 Milliarden DM (14,45 Milliarden DM) hat die Regierung für den Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den neuen Ländern bereitgestellt. Die Beteiligung des Bundes in der Knappschaftlichen Rentenversicherung wird laut Entwurf bei 14,3 Milliarden DM (14,05 Milliarden DM) liegen. Weitere 1,66 Milliarden DM (1,56 Milliarden DM) sind als Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten einkalkuliert und 166,5 Millionen DM (183,7 Millionen DM) für die Leistungen an die Künstlersozialkasse.

Ein weiterer großer Posten im Bereich der Sozialversicherung enfällt mit 22,4 Milliarden DM auf die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Im laufenden Haushalt sind diese mit 13,6 Milliarden DM ausgewiesen. Die Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten schlagen mit 2,53 Milliarden DM (2,9 Milliarden DM) zu Buche. Die Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung werden sich laut Entwurf auf 330 Millionen DM belaufen. Das sind 10 Millionen DM weniger als 1999. Die Mittel für die Fremdrenten in der Unfallversicherung hat die Regierung mit 75 Millionen DM ausgewiesen. 1999 standen dafür 68 Millionen DM bereit.

Von 43,3 Milliarden DM im laufenden Haushalt auf 34,81 Milliarden DM zurückgefahren hat die Regierung den Ansatz für die Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und gleichartige Leistungen. Der Löwenanteil dieses Kapitels fließt mit 22,2 Milliarden DM (28 Milliarden DM) in die Arbeitslosenhilfe. Gegenüber dem laufenden Etat gekürzt wurde auch der Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit. Waren 1999 noch 11 Milliarden DM dafür eingestellt, so sind es nun 9,85 Milliarden DM. Mit 800 Millionen DM gleich geblieben sind die Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler. Von 37 Millionen DM auf 15 Millionen DM reduziert wurden die Zuschüsse zur Vermittlung von Beziehern von Arbeitslosenhilfe. Den Rotstift setzte die Regierung zudem bei den Sachkostenzuschüssen an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen an, die sich nun auf 100 Millionen DM (600 Millionen DM) belaufen. Mit 750 Millionen DM entsprechen die Mittel für die Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser dem Ansatz des laufenden Etats. Aufgestockt, und zwar von 10 Millionen DM auf 15 Millionen DM, wurde die Arbeitnehmerhilfe.

Im Einzelplan 11 enthalten ist auch ein Kapitel für Kriegsopferversorgung und ­fürsorge. Es ist mit 8,37 Milliarden DM (9,01 Milliarden DM) bestückt. Von 29,14 Millionen DM auf 36,9 Millionen DM werden die Ausgaben für die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Häftlingshilfegesetzes und der SED­Unrechtsbereinigungsgesetze angehoben. Die Versorgungsbezüge für Beschädigte veranschlagte die Regierung mit 2,64 Milliarden DM (3,04 Milliarden DM) und die Versorgungsbezüge für Witwen und Witwer mit 3,71 Milliarden DM (4,02 Milliarden DM).

Ein eigenes Kapitel ist der Förderung der Eingliederung und Rückeingliederung ausländischer Arbeitnehmer gewidmet. Dafür stehen 94,81 Millionen DM (96,17 Millionen DM) bereit. Zurückgefahren wurde der Ansatz für die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen. Standen 1999 noch 2,1 Millionen DM bereit, so sind es nun nur noch 605.000 DM.

Das Kapitel Allgemeine Bewilligungen des Einzelplans 11 schließt mit Gesamtausgaben von minus 711,06 Millionen DM (725,65 Millionen DM). Das bedeutet, dass der größte Teil der Einsparungen des Epl 11 in diesem Kapitel erwirtschaftet werden soll. Die sozialen Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohle­ und Stahlindustrie sind in diesem Kapitel mit 90,2 Millionen DM (135,9 Millionen DM) ausgewiesen. Aufgestockt wurden die Mittel für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten. Statt 495.000 DM sollen nun 657.000 DM bereitstehen. Das Ministerium selbst ist mit Gesamtausgaben in Höhe 152,78 Millionen DM (158,26 Millionen DM) veranschlagt.

Einzelplan 11
(in Millionen DM) 2000 1999
Ausgaben 169,84 172,41
Einnahmen 2,35 2,19
Verpflichtungs-
ermächtigungen
1,80 2,15

Im Sozialetat sind ferner Mittel ausgewiesen für Gerichte und nachgeordnete Dienststellen:

  • Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung: 23,94 Millionen DM (28,04 Millionen DM);
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 90,86 Millionen DM (95,58 Millionen DM);
  • Bundesarbeitsgericht: 26,5 Millionen DM (47,12 Millionen DM);
  • Bundessozialgericht: 29,91 Millionen DM (25,36 Millionen DM);
  • Bundesversicherungsamt: 47,57 Millionen DM (44,7 Millionen DM).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908022
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