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Oktober 08/1999
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BUNDESREGIERUNG LEGT BERICHT VOR

Bei der Entsorgung alter Autos auf ökologische Standards achten

(um) Das Bundesumweltministerium bereitet eine Novelle der Altautoverordnung vor, um die Entsorgung gebrauchter Fahrzeuge zu verbessern. In einem Bericht der Bundesregierung (14/1389) über die Erfahrungen im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung heißt es, dass die Entsorgung zuvor von vielen Betrieben vorgenommen worden sei, die weder über die Einrichtungen verfügten noch die Behandlungsstandards erfüllten.

Nach der Altautoverordnung entsorgt der letzte Besitzer seinen Wagen, indem er ihn an eine Abnahmestelle oder einen Verwertungsbetrieb abgibt. Dafür erhält er einen Verwertungsnachweis, den er der Zulassungsbehörde bei der Stilllegung des Fahrzeugs vorlegt. Wird das Fahrzeug nicht entsorgt, soll der Halter bei der Behörde eine Erklärung über den Verbleib des Fahrzeugs abgeben. Die Zulassungsbehörden leiten die Verbleibserklärungen und die Verwertungsnachweise an die Ordnungsbehörden weiter und unterrichten diese über Stilllegungen, die ohne eine Bescheinigung erfolgten. Endgültige Stilllegungen ohne Abgabe einer Verbleibserklärung oder Vorlage eines Verwertungsnachweises können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, heißt es in dem Bericht.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin zeigte sich am 30. Juni im Umweltausschuss zuversichtlich, dass in Europa ein Kompromiss zur Altautoentsorgung gefunden wird. Dass der in Brüssel erarbeitete Richtlinienentwurf unter anderem wegen Meinungsverschiedenheiten im deutschen Kabinett nicht habe verabschiedet werden können, sei bedauerlich. Es bestehe aber die Chance, im Herbst Erfolg zu haben.

Die F.D.P bemängelte, dass Kompromisslinien nicht schon vorher ausgearbeitet worden seien. Die CDU/CSU forderte, Ökologie und Ökonomie besser zu vernetzen und einen besseren Umweltschutz zu erreichen. SPD und Bündnisgrüne verwiesen darauf, dass die Altautoverordnung nachgebessert werden müsse.

Trittin sagte, es gehe darum, dass bei der Entsorgung nicht die Letztbesitzer die Kosten tragen sollten. Der Kauf von Neuwagen könne bereits zur Finanzierung der Rücknahme von Altautos verwendet werden. Dabei handele es sich um eine Art Generationenvertrag, der keine Rückstellungen der Industrie erforderlich mache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908056a
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