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November 10/1999
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ANTRAG VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die deutsch-tschechischen Beziehungen ausbauen

(aw) Der Bundestag soll die Zusage von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) begrüßen, die Tschechische Republik in ihren Bemühungen um einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union (EU) nach Kräften zu unterstützen. Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/1873).

Dazu gehöre als Voraussetzung, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene alle Reformbemühungen fördere, die Aufnahmefähigkeit der EU zu beschleunigen, so die Abgeordneten weiter. Sie erläutern, nach der Verabschiedung der deutsch-tschechischen Erklärung vor fast drei Jahren durch die beiden nationalen Parlamente, durch die regelmäßigen Gespräche beider Regierungen und die intensiven Kontakte der Bürger hätten sich die Beziehungen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik positiv entwickelt.

Auf dem gemeinsamen Weg nach Europa sollte jede Chance genutzt werden, diese Beziehungen weiterhin auszubauen. Die Reformbemühungen der Tschechischen Republik seien zu unterstützen und das Land zu ermutigen, verstärkt die Rechtsangleichung für den Beitritt zur EU voranzutreiben, so Sozialdemokraten und Bündnisgrüne.

Nach Ansicht der Regierungsfraktionen soll das Parlament die Regierung zudem darin unterstützen, sich an Geist und Buchstaben der im Januar 1997 vom Bundestag verabschiedeten deutsch-tschechischen Erklärung zu halten. Darin heiße es, dass beide Staaten ihre Beziehungen "nicht mit den aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden".

Dem Willen der Abgeordneten zufolge ist der Bundestag zudem aufgefordert, die Feststellungen von Bundeskanzler Schröder und des tschechischen Ministerpräsidenten Milos Zeman vom 8. März dieses Jahres zu begrüßen, wonach "beide Regierungen weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen in diesem Zusammenhang aufwerfen werden". SPD und Bündnisgrüne verweisen darauf, Zeman habe dabei des Weiteren klargestellt, dass "unter Beibehaltung der Kontinuität der tschechischen Rechtsordnung die Wirksamkeit einiger Maßnahmen nach dem Zweiten Weltkrieg, wie Dekrete des Präsidenten der Tschechoslowakei, erloschen ist".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910058c
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