Blickpunkt Bundestag
10/2001
FDP: Intimsphäre rechtlich schützen
(re) Wer die Intimsphäre einer anderen Person dadurch verletzt, dass er unbefugt Bildaufnahmen macht oder diese andere Person mit technischen Mitteln optisch beobachtet, soll nach dem Willen der FDP-Fraktion künftig zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden können. Die Liberalen haben dazu einen Gesetzentwurf (14/7193) vorgelegt. Sie begründen ihre Initiative damit, anders als etwa die Vertraulichkeit des Wortes oder das Briefgeheimnis sei der höchstpersönliche Lebensbereich vor derartigen Eingriffen nicht geschützt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110030b