Daten der tatsächlichen Strahlung beim Mobilfunk sollen veröffentlicht werden
(um) Zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat der Bundestag am 21. März einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur "Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen Mobilfunk" (14/8584).
Danach soll die Regierung sicherstellen, dass die im Rahmen der ständigen Beobachtung elektromagnetischer Feld- Immissionen (EMF) durch die Regierungsbehörde für Telekommunikation, Post und Länderbehörden ermittelten Daten der tatsächlichen Mobilfunkstrahlung öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Initiative der Koalitionsfraktionen will unter anderem auch die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber für eine Überprüfung der Offenlegung von Netzplanungen einschließlich der Alternativstandorte sicherstellen. Dabei soll auch die Einbeziehung der Kommunen bei der Standortsuche, die Nutzung gemeinsamer Antennenstandorte unter besonderer Berücksichtigung von Schulen und Kindergärten bei der Standortwahl erreicht werden.
Es müsse darauf hingewirkt werden, die Hersteller von Mobilfunkgeräten durch eine freiwillige Vereinbarung schnellstmöglich zu einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Handys zu verpflichten, heißt es in dem Antrag.
Baldmöglichst solle ein Qualitätssiegel für strahlungsarme Handys eingeführt und gut sichtbar auf Verpackungen angebracht werden. In der Gebrauchsanleitung sollten überdies Hinweise für die möglichst strahlungsarme Benutzung von Handys deutlich sichtbar ausgewiesen sein.
Schließlich soll dem Bundestag regelmäßig, erstmalig nach zwei Jahren, ein Bericht über aktuelle Forschungsergebnisse über Möglichkeiten zur Minderung von Emissionen der gesamten Mobilfunktechnologie sowie über Forschungsergebnisse und Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit vorgelegt werden.
Insbesondere soll erörtert werden, ob die derzeit geltenden Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung dem Vorsorgeprinzip genügen.