REFORM DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT
Arbeitssuchende sollen in Zukunft Vermittlungsgutscheine bekommen
(as) Erwerbslose sollen künftig Vermittlungsgutscheine erhalten, die sie bei einem Arbeitsvermittler nach Wahl einlösen können. Außerdem sollen bestehende Anreizsysteme für erfolgreiche Vermittler besser ausgenutzt werden. Dies beschloss der Bundestag am 15. März, indem er gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (14/8529,14/8214) in geänderter Fassung annahm.
Außerdem wurden Änderungen beschlossen, wonach die Leitungsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vergleichbar mit den Regeln für privatwirtschaftliche Unternehmen umgestaltet werden soll. Die Geschäfte der Nürnberger Anstalt sollen künftig von einem aus drei Personen bestehenden Vorstand geführt werden, dessen Vorsitzender die Richtlinien der Geschäftsführung bestimmt. Die Vorstandsmitglieder sollen keine Beamte mehr sein, sondern auf vertraglicher Grundlage beschäftigt werden. Somit befinden sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Weiter ist vorgesehen, Privatvermittlern freien Marktzugang einzuräumen. Bestehende Hemmnisse für die Dienstleister sollen abgebaut werden. Einem neu zu schaffenden Verwaltungsrat soll es in Zukunft möglich sein, externe Institutionen damit zu beauftragen, Kunden- und Mitarbeiterbefragungen vorzunehmen.
Mit dem eigentlichen Gesetzentwurf der Regierung wird das Wahlverfahren von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat vereinfacht und die Delegiertenversammlung verkleinert. In Zukunft soll auch nur noch ein Wahlgang für die Wahl von Angestellten in den Aufsichtsrat reichen.
Der Bundestag begrüßt, dass der Erlaubnisvorbehalt für private Arbeitsvermittler mit der Initiative aufgehoben wird. Damit werde der Marktzugang zu dieser Dienstleistung erleichtert, heißt es in einer Entschließung, die mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP bei ablehnendem Votum der PDS angenommen wurde. Außerdem werde somit Bürokratie abgebaut und die Kontrolle über die Arbeitsvermittlung nicht mehr der Bundesanstalt für Arbeit übertragen, die künftig stärker im Wettbewerb mit privaten Vermittlern stehe.
Die Reform der Struktur der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Arbeitsvermittlung wird von Sozialpartnern und Verbänden weitgehend begrüßt. Dies ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses, die am 12. März stattfand. Der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) begrüßte das Vorhaben, die Struktur der Bundesanstalt privaten Führungsstrukturen anzupassen. Gleichzeitig solle aber die Selbstverwaltung, bestehend aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, erhalten bleiben. Problematisch schätzte der Sachverständige die Pläne ein, wonach private Arbeitsvermittler von Arbeitslosen Erfolgsprämien verlangen dürfen. Ein solches Vorhaben gefährde die Chancengleichheit, da einkommensschwache Personen die Dienste der Privaten unter Umständen nicht in Anspruch nehmen könnten.
Die Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterstützte das Vorhaben, die Erlaubnispflicht für Private abzuschaffen. Auch sei es richtig, die Arbeitsweise des Vorstandes vertraglich zu regeln. Insbesondere im Bereich der Leitung der BA sei unternehmerisches Handeln gefragt. Der Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages setzte sich dafür ein, Kontrollfunktionen für die Leitungsetage einzubauen. Es müsse grundsätzlich möglich sein, den Vorstand abzusetzen. Wichtig sei es, für völlig freien Wettbewerb zwischen den privaten Dienstleistern zu sorgen. Im Endeffekt sollten sich die Arbeitsämter auf die Arbeitsmarktpolitik konzentrieren, so dass weitere Reformschritte folgen müssten.