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04/2002
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Anwaltsgebühren und Vergütungen erhöhen

(re) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen die Gebühren und Vergütungen für Rechtsanwälte erhöht werden. Sie plant deshalb eine lineare Anhebung sämtlicher Gebühren um zehn Prozent sowie erhebliche Veränderungen der Gebührenstruktur gegenüber dem geltenden Recht.

Im Vordergrund stehe dabei die Gebührenerhöhung im Ermittlungsverfahren und die Honorierung des Pflichtverteidigers, wie sie in ihrem Gesetzentwurf (14/8818) darlegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204042b
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