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dpa
Zur Bekämpfung des Terrorismus
Union: Neue Kronzeugenregelung
Zur besseren Bekämpfung des Terrorismus hat die Union im
Bundestag und Bundesrat die Wiedereinführung der
Kronzeugen-Regelung gefordert. Unions-Fraktion und
unionsgeführte Länder brachten am Freitag parallel einen
umfangreichen Gesetzentwurf ein. Die Kronzeugen-Regelung würde
es den Gerichten erlauben, bei Beschuldigten einer terroristisch
motivierten Tat von der Strafe abzusehen, die andere Mittäter
überführen oder weitere Straftaten verhindern. Das
könnte auch für Mord gelten.
Die SPD signalisierte im Bundestag, dass sie diese Regelung
nicht akzeptieren will. Der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Fraktion, Joachim Stünker, kündigte jedoch eine neue
Bestimmung an, wonach die Gerichte in entsprechenden Fällen
eine Strafe mindern könnten. Die alte Kronzeugen-Regelung war
1999 nicht verlängert worden. Die bayerische Justizministerin
Beate Merk (CSU) erklärte, dass eine Wiedereinführung der
Kronzeugen-Regelung insbesondere zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus notwendig sei. Es gelinge kaum, in
ausländische Vereinigungen verdeckte Ermittler einzuschleusen.
"Um an die Drahtzieher heranzukommen, müssen ?Insider'
aussagen." Diese seien zur Mitarbeit aber nur bereit, wenn sie
Aussicht auf Straferlass oder -minderung hätten. Die Union
will auch bei Delikten der organisierten Kriminalität eine
Kronzeugen-Regelung einführen - zum Beispiel bei schwerem Raub
oder Bestechung.
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